133.10 Brief RA Rudolf Bermann an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr. RUDOLF BERMANN
Richard-Wagner-Straße 2
KARLSBAD
Datum: 6. Februar 1933
Betreff: Regie. –
Diktiersigle: B/KZ

Empfänger

An: Herrn | Dr. Oskar Samek, | Rechtsanwalt
Schottenring 14
Wien I.
Seite von 4

Sehr geehrter Herr Kollege!

Leider kann ich Herrn Kraus über seine Verrechnungmit Herrn Schamschula aus den im Jahre 1928 abgehaltenenVorlesungen nichts mitteilen, weil ich darüber nie etwaserfahren habe. Ich war auch in der Sache absolut nicht be-fasst. Herr Kraus hielt im Jahre 1928 in Karlsbad zweimalVorlesungen. Die erste fand im Kurhause statt und war da-mals Herr Kraus über diese Veranstaltung sehr verärgert,weil sie in keiner Beziehung geklappt hat. Um Herrn Kraus zu beweisen, dass in Karlsbad auch eine solche Vorlesungstattfinden könnte, welche geeignet wäre, ihn zu befriedi-gen, bat ich Herrn Kraus, mir zu gestatten, dass ich selbsteine solche Vorlesung veranstalte. Herr Kraus war so lie-benswürdig, mir das zu erlauben und nun habe ich selbstohne Herrn Schamschula eine Vorlesung im Karlsbader Stadt-theater veranstaltet, welche weder materiell noch sonstwiezu Herrn Schamschula in irgend einer Beziehung gestanden

ist. Auch der materielle Erfolg war von den sonstigenVerbindungen zwischen den Herren Kraus und Schamschula vollständig losgelöst und hatte Herr Schamschula auf denErtrag der Theatervorlesung keinerlei Anspruch. SollteHerr Kraus diesen Teil meinen und sollte sich die Diffe-renz zwischen den beiden Herren auf diese Theatervorle-sung erstrecken, dann natürlich wäre ich in der Lage zubestätigen, dass Herr Schamschula mit dieser zweiten imStadttheater veranstalteten Vorlesung nicht das geringstezu tun hatte und dass ihm auch auf den Ertrag dieser Vor-lesung keinerlei Anteil zugestanden ist, es sei denn, indem abgeschlossenen Vertrage wäre die Bestimmung enthal-ten gewesen, dass sich die Beteiligung des Herrn Schamschu-la auf alle Vorlesungen zu erstrecken hatte, gleichgiltigob sie von Schamschula selbst veranstaltet waren, oder voneiner dritten Person.

Die Vereinbarungen zwischen beiden Herren sind mirunbekannt. Die von mir veranstaltete Vorlesung war auchvon der Lustbarkeitsabgabe befreit, weil ich Sie mit demBezirksbildungsausschusse veranstaltet hatte.

Herr Schamschula hatte also, von der oben gemachtenEinschränkung abgesehen, an dem Ertrage der von mir ver-anstalteten Vorlesung keinerlei Beteiligung. Würde er einesolche beanspruchen, dann bitte ich Sie, dieser unberech-tigten Forderung mit aller Energie entgegenzutreten.

Herrn Kraus lasse ich vielmals grüssen und ihn ebensobitten, mich doch wieder einmal als Veranstalter zu be-

schäftigen. Ich würde die Vorlesung wieder im Stadtthea-ter veranstalten und ich würde mich riesig freuen, ihmwie damals den materiellen Ertrag vollständig ungekürztabführen zu können und würde ihn gewiss auch der sonstige Erfolgbefriedigen.

Zum Vortrage schlage ich „Die Weber“ vor.

Ihre Mitteilung, sehr geehrter Herr Kollege, überden Prozess meiner Schwägerin Helene Kann, überraschtmich nicht, denn eine andere Entscheidung als diese warja nicht möglich.

Nun aber schauen Sie auch, dass Sie aus der Passiv-legitimation irgendwie herauskommen, denn meines Erach-tens waren doch die Erben des Herrn Jaques Geiringer alsRechtsnachfolger des seinerzeitigen Vertragsgegners zuklagen gewesen, nicht aber die Firma.

Es würde mich freuen, über beide Teile dieses Brie-fes von Ihnen recht bald angenehme Mitteilungen zu erhal-ten.

Mit besten Grüssen und vorzüglicher Wertschätzungverbleibe ich

Ihr ergebener:Dr. Bermann

KrausSchamschula8. FEB. 1933