136.15 Brief Botho Laserstein an Kraus

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr.jur. Botho Laserstein
Landsberger Allee 55
Berlin NO 18
Datum: 10. März 1930

Empfänger

An: Herrn | Karl Kraus | aus Wien
Hotel Hermes | Schiffbauerdamm 4a
Berlin
Seite von 1

Sehr verehrter Herr Kraus,

ich habe mir den letzten Schriftsatz des HerrnGegners in Sachen ./. Volksbühne vom 6. Febr. d.Js.durchgelesen. In diesem steht nicht, daß wir widerbesseren Wissens etwas vorgetragen haben. Es stehtnur darin, daß die Behauptung erfunden sei und daßwir die Unrichtigkeit kennen „müßten“. Diese Äusserungwird durchaus durch den § 193 St.G.B. gedeckt, sodaßich mich vollständig ausser Stande sehe, bei Vermeidungeiner Disziplinarbeschwerde gegen mich, den gewünschtenBrief zu schreiben. Auch ist unter diesen Umständenein strafrechtliches Vorgehen gegen die Beklagte völligaussichtslos. Wo ist das Wort „wider besseres Wissen“gebraucht?

Hochachtungsvollmit frdl. GrüßenDr. Laserstein Rechtsanwalt.