139.3 Postdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 26. Oktober 1929
Stempel: Postdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Seite von 2

Zu Ihrem am 17. Oktober 1929 eingelangten Schreiben teilenwir Ihnen unter Rückschluss der Beilagen mit, dass die zwei Einschreib-briefe vom 16.IX. und 17.IX. und der Brief vom 20.IX. am 21.IX.1929 beimPostamt Wien 1 zur Zustellung eingelangt sind. Da jedoch der AdressatDr. Desiderius Papp während der Bestellzeit in der Redaktion des NeuenWiener Journales nie anzutreffen ist, da er erst ab 18 h dorthin kommt,wurde er vom Einlangen der Sendungen am Ankunftstage benachrichtigtund aufgefordert sich dieselben beim Postamte Wien 1 abzuholen. Er hatdanach die Sendungen erst am 28.IX.1929 behoben. Ein Verschulden desPostamtes liegt daher nicht vor.

Wenn Sendungen mit Rückschein innerhalb 14 Tagen nach derAufgabe in Nachfrage gezogen werden, so ist dafür gemäss § 179 Aus-führungsbestimmung (4) der Postordnung (B.G.Bl. 329/1926) die vorge-schriebene Nachfragegebühr zu entrichten.

Ihrem Ersatzbegehren kann keine Folge gegeben werden, weilein Verschulden der Post nicht vorliegt.

Dr. Gabler[Unterschrift]

KrausNeues Wr. Journal4. NOV. 1929