151.3 Brief Samek an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 13. Dezember 1930
Betreff: Kraus – Neue Truppe
Diktiersigle: Dr.S/Fa

Empfänger

An: Herrn | Dr. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin NO 18
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Herr Kraus ersucht mich, Ihnen das Schrei-ben vom 9. Dezember zu beantworten, damit Sie ehestens im Besitzdieser Antwort sind, weil er selbst erst Montag oder Dienstagdazu käme die Antwort durch den Verlag schreiben zu lassen, wo-durch vielleicht eine unliebsame Verzögerung einträte. Erbittet Sie, Herrn Dr. Adolf Schnitzer, dessen Schreiben vom 5.Dezember 1930 ich Ihnen retoursende, auch in der Richtung hinentgegenzutreten, dass dieser sich auf dem Standpunkt stelle,Abmachungen mit Herrn Beierle seien nicht giltig. Herr Kraus hat lediglich mit Herrn Beierle abgeschlossen und wenn die Ab-machungen nicht giltig wären, so hätte die „Neue Truppe“ auchkein Vertriebsrecht der von Herrn Beierle aufgenommenen Plattenerworben. Sie hätte also infolgedessen den Vertrieb sofort ein-stellen müssen, sobald sie die ihr nicht genehmen Abmachungendes Herrn Beierle zur Kenntnis empfangen hat. Wenn sie aber inKenntnis dieser Abmachungen den Vertrieb fortsetzte, so hatsie damit die Abmachungen des Herrn Beierle genehmigt. Sie istdaher verpflichtet sich vollständig an den Vertrag zu halten.Nur für den Fall, als sie nach Kenntnisnahme der Abmachungendie Ungiltigkeit des Vertrages auch selbst für sich hätte gelten

lassen, also den Vertrieb eingestellt hätte, konnte ihr zuge-billigt werden, dass sie lediglich eine angemessene Entschädi-gung zu zahlen hätte.

Was nun die Gratisexemplare betrifft, so ist, da dieNeue Truppe“ ohnedies die Lieferung, wenn auch nicht aus demRechtstitel des Vertrages sondern freiwillig auf sich zu nehmenbereit ist, darüber kaum ein weiteres Wort zu verlieren und HerrKraus wird nach meinem Rat die Gratisexemplare aus Berlin kommenlassen und sie hier nach seinem Belieben verwenden. Damit sinddie Punkte 3 und 4 des Schreibens Dris. Schnitzer erledigt. Da-gegen nicht der letzte Absatz des Briefes, dass damit auch dieAnsprüche des Herrn Kraus klargestellt und erledigt sind. Wo-rauf sich die Abrechnung bezieht, die mit einem Guthaben desHerrn Kraus in der Höhe von Mark 35.– abschliesst, ist wederaus dem Schreiben Dris. Schnitzer noch aus Ihrer Antwort zu er-sehen. Herr Kraus lässt Sie ersuchen, darauf zu dringen, dasseine genaue Abrechnung über jede einzelne Platte gelegt wird.Ferner lässt Herr Kraus Sie bitten, Herrn Dr. Schnitzer mitzu-teilen, dass ja aus seinem Brief hervorgeht, dass ihm HerrThomas Mann offenbar bekannter ist, da er den Namen des HerrnKrausKrauss“ schreibt. Da es aber in dem Belieben des HerrnKraus steht, Vereinbarungen nach seinem Gutdünken zu schliessenund es nicht auf die Angemessenheit sondern auf die Vereinbarungankommt, so ist diese Gegenüberstellung überflüssig.

Ihrer geschätzten Aeusserung über den weiteren Verlaufder Angelegenheit entgegensehend, zeichne ich mit vorzüglicherHochachtung

1 BeilageRekommandiert

Betr. Fackel – Diverses