154.3 Brief Samek an Arbeiter-Zeitung (verantw. Red. Oskar Pollak)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 6. Februar 1931
Betreff: Kraus – Arbeiter-Zeitung | IX.
Diktiersigle: Dr.S/Fa.

Empfänger

An: den | verantwortlichen Redakteur der „Arbeiter-Zeitung“ | Herrn Dr. Oskar Pollak
Rechte Wienzeile 97
Wien V.
Seite von 2

Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus verlange ich die Aufnahme der folgenden Berichtigung gemäss§ 23 Pr.G.

Sie schreiben in Ihrer Nummer 16 vom 16. Jän-ner 1931, Seite 5, in der Notiz „Eine Klage gegen die BerlinerVolksbühne“: „Die Volksbühne wird gegen das Urteil Berufung ein-legen, da sie nicht aus bösem Willen oder, wie behauptet wordenwar, aus Rücksichtnahme auf die österreichische Gesandtschaft unddas Polizeipräsidium das Stück nicht in den Abendspielplan auf-nahm, sondern weil bei der Ansetzung für eine zweite Matinée dieBeteiligung so gering war, dass die Aufführung nicht erfolgenkonnte.“ Es ist unwahr, dass behauptet worden war, das WerkDie Unüberwindlichen“ sei aus Rücksichtnahme auf die österreichi-sche Gesandtschaft und das Polizeipräsidium nicht in den Abend-spielplan aufgenommen worden. Wahr ist, dass vom Kläger KarlKraus lediglich behauptet wurde, dass die Volksbühne die „ Unüber-windlichen“ auf Intervention der österreichischen Gesandtschaftnicht in den Abendspielplan aufgenommen hat. Es ist unwahr, dassdie Volksbühne das Stück nicht in den Abendspielplan aufnahm,

weil bei der Ansetzung für eine zweite Matinee die Beteiligungso gering war, dass die Aufführung nicht erfolgen konnte. Wahrist, dass am Dienstag, sechs Tage vor der angesetzten zweitenMatinee, unmittelbar nach Erscheinen einer Notiz, laut eigenerAngabe der beklagten Volksbühne 251 Karten intern verkauft undausserdem an der Kasse gegen 100 Mark eingenommen waren. Wahrist, dass erst an demselben Dienstag ein Plakat der Volksbühne erschien, auf welchem die Wiederholung unter Hinweis auf denaussergewöhnlichen Erfolg angekündigt, dass seine Wirkung abergar nicht abgewartet, sondern dass bereits am Mittwoch vormittags Kartenkäufern an der Kassa erklärt wurde, die Auf-führung sei abgesetzt. Wahr ist, dass an eben jenem Dienstagdie Intervention der österreichischen Gesandtschaft erfolgtwar und dass somit die Absetzung ihren Grund nicht in einergeringen Beteiligung, sondern in der Intervention derösterreichischen Gesandtschaft hatte.

Rekommandiert mit Rückschein.

KrausArb. Ztg. IX.6.II.31.