188.11 Vernehmung des Beschuldigten [Protokoll der Einvernahme Robert Weills]

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 22. Januar 1934
Seite von 2

Abschrift.

G.Z. 26a Vr 74/34

Vernehmung des Beschuldigten.

Landesgericht für Strafsachen Wien I am 22.1.1934

Gegenwärtig:Richter: LGR. Meixner Schriftführer: Gurtner

Vor- und Zuname: Dr. Robert Weill Name der Eltern: David und Julie, beide verstorbenVorname des Gatten: MarieTag, Monat, Jahr der Geburt: 11. Juni 1862Ort (Bezirk) Land der Geburt: Strakowitz Heimatsgemeinde (Bez. Land): Wien Glaubensbekenntnis: rk.Familienstand: verh.Beruf und Stellung im Beruf: Sektionschef im RuhestandLetzter Wohn-Ort: Wien, I., Malerstr. 9 Schulbildung: Doktor der RechteVermögen und Einkommen: kein Vermögen, Ruhegehalt vonung. 670 S monatlichPflicht zu sorgen für: GattinVorstrafen: unbescholten.

Ich nehme zur Kenntnis, dass gegen mich auf Antrag des Priv.Ankl. Karl Kraus die V.U. wegen Vergehens gegen das Urh.Rechteingeleitet wird.

Ich bekenne mich nichtschuldig.

Ich bin seit mehreren Jahren Vorstandsmitgliedder Fa. Altesse, besorge jedoch keinerlei Geschäftsführung,sondern nehme bloss an den Sitzungen des Vorstandes und Verw.Rates, die einigemale im Jahre stattfinden, in beratenderWeise teil.

Von der Herausgabe der Reklamezeichen habe ichgesprächsweise vielleicht aus Aeusserungen des Dr. Hoynigg erfahren, ich habe auch, da ich die Altessehülsen selbstals Raucher verwende, wiederholt in den Packungen solcheReklamelesezeichen wahrgenommen. Die Herausgabe dieser Reklame-lesezeichen war nie Gegenstand einer Vorstands- oder Verw.Rats-sitzung, sodass ich an den Beratungen über die Herstellung undHerausgabe dieser Reklamelesezeichen niemals mitgewirkt habe.Mir ist auch über die einzelnen Vorgänge bei Herstellung undHerausgabe, insb. über die Personen, welche an der Herstellungmitwirkten, nicht bekannt. Das mir vorgewiesene Lesezeichendarstellend den Priv.Ankl. Kraus habe ich überhaupt bishernicht gesehen und weiss über die Herstellung und Herausgabedesselben nichts anzugeben.

V.g.g.

drei Unterschriften