188.12 Vernehmung des Beschuldigten [Protokoll der Einvernahme Otto Eibuschitz’]

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 22. Januar 1934
Seite von 3

Abschrift.

26a Vr 74/34

Vernehmung des Beschuldigten.

Landesgericht für Strafsachen Wien I am 22. Jänner 1934

Gegenwärtig:Richter: LGR. Meixner Schriftführer: Gurtner Strafsache gegen Dr. Otto Eibuschitz.

Dr. Otto Eibuschitz

Eltern: Salomon und Augusta beide verstorbenName des Gatten: ElisabethTag, Monat, Jahr der Geburt: 11. August 1877Tropau,Heimatsgemeinde Wien Glaubensbekenntnis ohneFamilienstand verh.Beruf RechtsanwaltWohnort Wien, 3., Ammonedapark 10 Schulbildung: Doktor der RechteVerm. u. Einkommen kein Vermögen, letztes Jahres-einkommen ung. 20.000 SPflicht zu sorgen GattinVorstrafen Pressgesetz im Jahre 1928, LG.Wien I., bedingte Geldstrafe

Ich nehme zur Kenntnis, dass gegen mich auf Antrag desPriv.An. Kraus die V.U. wegen Vergehens gegen das Urh.R. einge-leitet wird.

Ich bekenne mich nichtschuldig.

Auf Grund der erhaltenen Auskunft meines Ver-teidigers über den Gegenstand des Verfahrens, habe ich ausmeinen Handakten folgendes entnommen.

Ung. Ende Dezember 1932 wurde ich von der Fa. Al-tesse, bei welcher ich seit mehreren Jahren Vorstandsmitgliedbin, aufgefordert zur Frage eines Vertrages mit der Druckerei-firma Hölzl Stellung zu nehmen. Gegenstand des Vertrages bilde-te die Anfertigung und Herausgabe von Bilderserien in Formvon Lesezeichen als Reklame der Firma. Meine Stellungnahmesollte sich auf die rechtlichen Sicherheiten in der Richtungirgendwelcher Urheberrechtsverletzungen und Wahrung vonUrheberrechten erstrecken. Ich habe damals der Fa. Altesse ineinem Entwurf meine Stellung dahin zum Ausdruck gebracht, dassich ausdrücklich hervorgehoben habe, es müsse dafür Sorge ge-tragen werden, dass nicht Verletzungen fremder Urheberrechtevorkommen. Im Sinne dieser meiner Aeusserung hat die Fa.die Verhandlungen mit der Druckerei Hölzl fortgesetzt undhat die Druckerei Hölzl in einem Schreiben vom 7. Oktober 1933an die Fa. Altesse die von der Fa. Altesse gestellten Forderungenfremde Urheberrechte zu wahren, auch bestätigt. Ich lege eineAbschrift dieses Schreibens dem Gerichte vor, in demselbenerklärt die Druckerei Hölzl ausdrücklich folgend „Selbst-verständlich ist es meine Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dassbei den Bilderserien nur solche Grundlagen verwendet werden,dass Sie vor jeder Inanspruchnahme wegen Urherrechtsverletzunggesichert sind.“ Die vorgelegte Abschrift wird mit der vonDr. Eibuschitz vorgelegten Urschrift in seinem Handakte ver-glichen und übereinstimmend befunden.

Ausser dieser beschriebenen Aeusserung habe ich sonst an derHerstellung und Herausgabe dieser Bilderserie in keiner Weisemitgewirkt, es ist mir insb. bisher nicht bekannt gewesen, dassauch das Bild des Priv.Ankl. Kraus auf einem solchen Reklame-lesezeichen herausgegeben wurde. Ich sehe dasselbe heute zumerstenmal.

Der Vorstand der Altesse besteht aus 6 Mitgliederndie dem Verw.Rat entnommen sind, dieser Vorstand gliedert sichwiederum in 2 Gruppen. Der 1. Gruppe, welcher die PräsidentenFrau Berta Oberländer, der Chopräsident Dr. Richard Hoynigg und Frau Olga Schlesinger angehören, obliegt die

Geschäftsführung, während die 2. Gruppe bestehend ausDr. Eibuschitz, Sek.Chef Dr. Weil und Friedrich Goldmann nur beratende Funktionen in den Sitzungen, zu welchen siegeladen werden, ausüben. Ich für meine Person bin ausserdemauch Rechtsberater der Firma.

V.g.g.

Unterschriften.