188.16 Vernehmung des Beschuldigten [Protokoll der Einvernahme Gabriele Schlesinger]

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 23. Januar 1934
Seite von 3

Abschrift.

G.Z. 26a Vr 74/34

Vernehmung des Beschuldigten.

Landesgericht für Strafsachen Wien I am 23. Jänner 1934 Beginn 11

Gegenwärtig:Richter: LGR. Meixner Schriftf. Gurtner Strafsache gegen Dr. Otto Eibuschitz und Andere.

Gabriele Schlesinger geb. Oberländer

Name der Eltern: Berta und Jakob verstorbenVorname des Gatten: Hugo28. Juli 1889Lemberg Heimatsgemeinde Wien Gl.B. mos.verw.Beruf IndustrielleWien, 3. Kaserng. 6 Schulbildung Volks- und BürgerschuleVermögen und Einkommen: unbewegliches Vermögen in unbekanntemWerte, Monatseinkommen ung. 3.000 SPflicht zu sorgen niemandVorstrafen unbescholten

Ich nehme zur Kenntnis, dass gegen mich auf Antragdes Priv.Ankl Karl Kraus die V.U. wegen Vergehens gegen dasUrh.Recht eingeleitet wird.

Ich bin Vorstandsmitglied der Altesse A.G. und ge-höre auch der Geschäftsleitung an. Die Herausgabe der Reklame-lesezeichen mit Bildern und Biographien berühmter Persön-lichkeiten wurde von der Geschäftsleitung (Dr. Hoynigg, FrauOberländer und Frau Schlesinger) beschlossen. Ich selbst habemit der Druckerei Hölzl wegen der Herstellung und des Druckesdieser Reklamelesezeichen verhandelt. Es ist möglich, dassauch Dr. Hoynigg mitverhandelt hat. Ich habe der Druckerei denAuftrag erteilt, diese Reklamelesezeichen mit Bildern undBiographien berühmter Persönlichkeiten herzustellen. WelchePersönlichkeiten darzustellen sind, habe ich der Druckerei nicht gesagt, sondern die Auswahl dieser Persönlichkeitender Druckerei aufgetragen. Die Druckerei übernahm es 200solcher Persönlichkeiten für einen Termin anzufertigen.Die Verhandlungen wurden von mir mit dem Direktor Hofmannoder auch Dr. Eckelt der Druckerei Hölzl geführt. Meistenswar bei solchen Verhandlungen Direktor Hofmann zugegen.Anlässl. dieser Verhandlungen habe ich ganz bestimmt auch derFa. aufgetragen die Urheberrechte zum Zwecke der Bestellungdieser Reklamebilder sich selbst zu besorgen. Ich habe diesin der Weise getan, dass ich erklärte die Fa. Hölzl möge dieUnterlagen so besorgen, dass die Fa. Altesse keine Unannehm-lichkeiten daraus hat. Ich habe in Erinnerung, dass ent-weder Hofmann oder Dr. Eckelt, ich weiss es nicht mehr,welcher von den Beiden, sich auch dahin äusserte, dass dieFrage des Reproduktionsrechtes unwichtig sei, weil dieFa. Hölzl ohnehin gezwungen ist zur Herstellung der Reklame-bilder ganz neue Zeichnungen der betreffenden Persönlichkei-ten anzufertigen.

Ob über die Verhandlungen mit der Fa. Hölzl irgend-welche schriftl. Aufzeichnungen gemacht wurden, ist mir nichterinnerlich.

Von dem Erscheinen des Reklamebildes mit der Dar-stellung des Priv.Ankl. Kraus hatte ich keine Kenntnis. Erstanlässlich eines von Kraus an die Fa. Altesse gerichtetenSchreibens vom November 1933, in welchem er gegen die Heraus-gabe seines Bildes Stellung nahm, habe ich davon erfahren.Zu dieser Zeit waren keine Bilder von dieser Serie mehr beiuns vorrätig. Ich weiss nicht wann zum letztenmal Bilderdieser Serie

somit auch das Bild des Karl Kraus, vertrieben wurde. DieseBilder sind in der 2. Hälfte des Jahres 1933 ausgegangen, dengenauen Zeitpunkt weiss ich nicht.

Wer das vorliegende Bild des Priv.Ankl. KarlKraus für die Zwecke des Reklamelesezeichens ausgesucht hat,wer die Herstellung und Erzeugung des Bildes durchgeführthat, ist mir unbekannt.

V.g.g.

Unterschriften.