188.19 Brief Altesse A.G. an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

„Altesse“ | Aktiengesellschaft
Rennweg 79/81
III.
Datum: 22. Feber 1934
Betreff: Karl Kraus. | Urheberrechtseingriff
Diktiersigle: Dr.H/Rab/3.

Empfänger

An: Hochwohlgeboren | Herrn Dr. Oskar Samek, | Rechtsanwalt
Reindorfgasse 18
Wien, XIV.
Seite von 6

Sehr geehrter Herr Doktor!

Unter Bezugnahme auf Ihr geschätztes Schreiben vom30. November 1933 in der rubrizierten Angelegenheit und auf dieam 22. Feber 1934 stattgefundene Rücksprache des Mitgliedesunserer Geschäftsleitung, Herrn Sektionsrat Dr. Richard Hoynigg,mit Ihnen bestätigen wir der Ordnung halber den bei der letzter-wähnten Besprechung mündlich zwischen Ihnen namens des HerrnKarl Kraus einerseits und Herrn Sektionsrat Dr. Richard Hoynigg in unserem Namen andererseits abgeschlossenen Vergleich wiefolgt:

§ 1.

(Abs. 1.) Wir sind Herausgeber des SammelwerkesOlleschauer Lesezeichen, Biographien bedeutender Dichter undSchriftsteller“. Die Bilder dieses Sammelwerkes zeigen auf derVorderseite das Bildnis eines Dichters oder Schriftstellers. Fer-ner sind auf der Vorderseite der Name des betreffenden Dichters

oder Schriftstellers, unsere Werbedevise: „Olleschau Das Beste vonAllen!“, das Wort „Lesezeichen“ und die fortlaufende Nummer desBildes angeführt. Auf der Vorderseite der Bilder ist weiters dieUnterschrift des betreffenden Dichters oder Schriftstellers imReproduktionswege wiedergegeben. Auf der Rückseite der einzelnenBilder sind biographische Daten des betreffenden Dichters oderSchriftstellers angeführt.

(Abs. 2.) Die Herausgabe der einzelnen Bilder dieserSammlung erfolgt in der Weise, dass ein oder mehrere Bilderunseren Erzeugnissen zum Teile beigegeben werden.

(Abs. 3.) Die Bezieher unserer Erzeugnisse, welchen der-artige Bilder beigegeben sind, sind berechtigt, Duplikate dieserBilder bei uns nach Massgabe unseres Vorrates umzutauschen.

(Abs. 4.) Zur Aufbewahrung der einzelnen Bilder dienenaus Pappe angefertigte Kassetten, welche für die Aufbewahrung vonje 200 Bildern entsprechend eingerichtet sind. Auf der Innenseitedes Deckels dieser Kassetten befindet sich das Inhaltsverzeichnisder in die Kassetten einzulegenden einzelnen Bilder, wobei dieNamen der Dichter oder Schriftsteller in alphabetischer Reihen-folge angeführt sind.

(Abs. 5.) Die Bilder wurden für unsere Rechnung bei derFirma Ed.Hölzel, Wien, IV., Mommsengasse 5, erzeugt. Die Pappkassettenerzeugen wir in unserem Betriebe.

(Abs. 6.) Unter der Nr. 311 haben wir auch das Bild desbekannten österreichischen Schriftstellers Karl Kraus in dieSammlung aufgenommen. Sie haben die Aufnahme des Bildnissesdes Herrn Karl Kraus in diese Sammlung als einen Eingriff in das

Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur,Kunst und Photographie vom 26. Dezember 1895, R.G.Bl. Nr. 197, mitverbindlicher Kraft kundgemacht, durch Verordnung vom 31. August1920, St.G.Bl. Nr. 417, mit den durch das Gesetz vom 13. Juli 1920,St.G.Bl. Nr. 325, vorgenommenen und aus der Aenderung der staats-rechtlichen Verhältnisse sich ergebenden Aenderungen, bezeichnet,da Ihrer Anschauung nach das Bildnis des Herrn Karl Kraus aufder Vorderseite des Lesezeichens Nr. 311 der gegenständlichenSammlung auf Grund einer Photographie des Herrn Karl Kraus her-gestellt worden sei. Sie haben daher bei dem Landesgerichte fürStrafsachen in Wien die Einleitung des Strafverfahrens gegen dieMitglieder unseres Vorstandes wegen Eingriffes in ein Urheber-recht beantragt. Ferner beabsichtigen Sie beim Landesgerichtefür Strafsachen in Wien auch die Einleitung des gerichtlichen Straf-verfahrens gegen die verantwortlichen Funktionäre der Firma Ed.Hölzel, Wien, IV., Mommsengasse 5, wegen Eingriffes in ein Urheber-recht zu beantragen.

§ 2.

(Abs. 1.) Wir verpflichten uns:

a) Ihnen sämtliche derzeit in unserem Besitze befindliche Exem-plare der Lesezeichen Nr. 311 unseres Sammelwerkes „OlleschauerLesezeichen Biographien bedeutender Dichter und Schriftsteller

bis spätestens 15. März 1934 zu übergeben,

b) Ihnen sämtliche in Hinkunft in unseren Besitz gelangendeExemplare der Lesezeichen Nr. 311 jeweils am Letzten jenes Monates,während dessen wir in deren Besitz gelangen, zu übergeben, und

c) neue Exemplare der sub a) angeführten Lesezeichen Nr. 311 inHinkunft nicht mehr für unsere eigene Rechnung zu erzeugen odererzeugen zu lassen.

(Abs. 2.) Wir verpflichten uns, Herrn Karl Kraus zu IhrenHanden den Betrag von S 300.– (österr. Schilling Dreihundert) bisspätestens 15. März 1934 für wohltätige Zwecke zu übergeben.

(Abs. 3.) Wir verpflichten uns, Ihre Honorar- und Kosten-nota in der gegenständlichen Angelegenheit, welche Sie uns mitdem Pauschalbetrage von S 300.– (österr. Schilling Dreihundert)einschliesslich Warenumsatzsteuer und Krisensteuer mündlich be-kanntgegeben haben, sowie die Gerichtsgebühren, welche Sie uns mitdem Betrage von S 100.– (österr. Schilling Hundert) mündlich be-kanntgegeben haben, sohin zusammen den Betrag von S 400.– (österr.Schilling Vierhundert) bis spätestens 15. März 1934 zu bezahlen.

(Abs. 4.) Wir verpflichten uns, Ihnen zwei komplette Exem-plare unseres Sammelwerkes „Olleschauer Lesezeichen, Biographienbedeutender Dichter und Schriftsteller“, soweit dies bis zum heuti-gen Tage aufliegt, d.s. je 3 Kassetten, enthaltend je 200 Bilder,für Ihre Bibliothek und für die Bibliothek des Herrn Karl Kraus kostenlos bis spätestens 15. März 1934 zu übermitteln.

§ 3.

(Abs. 1.) Sie verpflichten sich, den beim Landesgerichtefür Strafsachen, Wien, gestellten Antrag auf Einleitung des Straf-

verfahrens gegen die Mitglieder unseres Vorstandes wegen Ein-griffes in ein Urheberrecht sogleich nach jenem Zeitpunktezurückzuziehen, in welchem wir die uns nach den Bestimmungen des§ 2, Abs. 1, lit. a, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 dieses Vergleiches oblie-genden Verpflichtungen erfüllt haben werden, und uns hievon zuverständigen.

(Abs. 2.) Unter der Bedingung, dass wir den von uns im§ 2, Abs. 1, lit. a, Abs. 2, 3 und 4 dieses Vergleiches übernommenenVerpflichtungen bis spätestens 15. März 1934 entsprechen, ver-pflichten Sie sich, von der Einbringung eines Antrages beim Landes-gerichte für Strafsachen in Wien auf Einleitung eines Strafver-fahrens gegen die verantwortlichen Funktionäre der Firma Ed.Hölzel, Wien, IV., Mommsengasse 5, wegen Eingriffes in ein Urheber-recht abzusehen.

(Abs. 3.) Für den Fall, als wir die von uns gemäss § 2,Abs. 1, lit. b und c), dieses Vergleiches übernommenen Verpflichtun-gen nicht einhalten sollten, ist Herr Karl Kraus berechtigt, dieihm geeignet erscheinenden gerichtlichen Schritte gegen uns oderdie Firma Ed.Hölzel, Wien, IV., Mommsengasse 5, einzuleiten unddurchzuführen.

§ 4.

(Abs. 1.) Allfällige Stempelgebühren, welche auf Grund

dieses Vergleiches zur Vorschreibung gelangen sollten, sind zurGänze von uns zu bezahlen.

Wir ersuchen Sie, uns den Empfang dieses Schreibens,sowie Ihr Einverständnis mit dessen Inhalt durch ein nach dembeiliegenden Entwurfe abgefasstes, datiertes und unterfertigtesSchreiben zu bestätigen.

Wir zeichnen mit dem Ausdrucke unserervorzüglichsten Hochachtung Hoynigg i.V. [Unterschrift]

Beilagen.Durch Boten.

KrausOlleschau