189.86 Brief Samek an RA Johann Turnovsky

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Reindorfgasse
XIV., Penzing
Datum: 9. Januar 1935
Betreff: Kraus – | Gegenangriff
Diktiersigle: Dr.S/Fa

Empfänger

An: Herrn | Dr. Johann Turnovsky, | Advocat
Vodickova 33
Prag II.
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

In der Anlage übersende ich Ihnen mitbestem Dank die Uebersetzung des vorbereitenden Schriftsatzesder Frau Dr. Marie Schnierer und den von Ihnen verfassten Ent-wurf zum vorbereitenden Schriftsatz zurück. Leider haben Sieunsere Vereinbarung vergessen, alles in doppelter Ausfertigungeinzusenden, weshalb ich Sie bitten muss, wenn Sie die beidenStücke nicht mehr brauchen, sie mir zum Anschluss an meineAkten wieder zu senden. Zu dem Entwurf zum vorbereitendenSchriftsatz möchte ich das folgende bemerken:

Es ist nicht unrichtig, dass „im Ramsch verkaufen“so viel bedeutet, als im „Bausch und Bogen“ oder „im Ausver-kauf“ verkaufen. Das Handwörterbuch der deutschen Sprache vonF.A. Weber gibt diese Deutung des Ausdruckes. Daneben aber auchnoch die Deutung „Ausschussware“ und das ist das Wesentlichstean der Sache und speziell im Buchhandel wird darunter ein Ver-kauf zu billigeren Preisen verstanden, mit denen sonst nichtanbringbare Restbestände eines Werkes noch an den Mann gebrachtwerden sollen. Es ist also ganz richtig, dass die Wendung „imRamsch verkaufen“ die Bedeutung hat, dass es sich um keinenregulären Verkauf handelt, sondern um einen Verkauf, bei welchemeine Ware, um überhaupt verkauft werden zu können, zu reduzier-ten Preisen losgeschlagen wird, und zwar der gesamte Restbestand.

Ich bitte Sie, dies in dem Schriftsatz zuberücksichtigen. Ansonsten ist er ausgezeichnet und ich hoffe,dass er seine Wirkung tun wird.

Für die freundlich eingesendeten Artikelvon Willy Schlamm lässt Herr K. herzlichst danken und Sie bit-ten, wenn Sie in Zukunft wieder die Liebenswürdigkeit hätten,etwas einzusenden, die Ihnen bemerkenswert erscheinenden Stel-len anzuzeichnen. Die Zeitschrift ist in Wien zwar verboten,doch kann die Uebersendung für uns keine Unannehmlichkeit be-deuten, weil sie nicht zur Weiterverbreitung dienen soll, son-dern zur Verfolgung von Ansprüchen, eventuell für Privatklagen.

Der Gesundheitszustand des Herrn K. hatsich soweit gebessert, dass er bereits heute die erste Vor-lesung (Blaubart) abhalten wird. Vollständig gesund ist ernoch nicht.

Auch ich habe mich über die Stunden desBeisammenseins sehr gefreut und hoffe, Sie bald in Prag auf-suchen zu können.

Indem ich Sie herzlichst grüsse, bin ichmit dem Ausdruck

vorzüglichster kollegialerHochachtungIhr ergebener

Betr. KrausGegenangriff exp. 9.1.1935.

2 Beilagen.