190.7 Antrag auf Durchführung der gegenständlichen Ehrenbeleidigungsklage und der von Herrn Karl Kraus gegen Herrn Dr. Richard Smetana hg. eingebrachten Klage wegen Ehrenbeleidigung durch denselben Richter und zur gleichen Stunde (Strafbezirksgerichts I Wien)

Materialitätstyp:

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Datum: 26. Februar 1934
Seite von 3

Wien, den 26. Februar 1934. W/D

G.Z. 4 U 68/34

An dasStrafbezirksgericht IWien!

Bezeichnung der Rechtssache:

Privatankläger: Dr. Richard Smetana, RechtsanwaltsanwärterWien, VI., Linke Wienzeile 12,

vertreten durch: Dr. Friedrich Smetana,Rechtsanwalt,Wien, I., Riemergasse 11

Beschuldigter: Karl Kraus, Inhaber des VerlagesDie Fackel“, Wien, III., Hintere Zollamtstr. 3

wegen Ehrenbeleidigung

Antrag auf Durchführung der gegenständlichen Ehrenbe-leidigungsklage und der von Herrn Karl KRAUS gegen Herrn Dr.Richard SMETANA hg. eingebrachten Klage wegen Ehrenbeleidigungdurch denselben Richter und zur gleichen Stunde

einfach

Beschluss des Gerichtes:

Herr Dr. Richard Smetana hat gegen Herrn Karl KRAUS,Inhaber des Verlages „Die Fackel“ zur oben bezeichneten G.Z.eine Ehrenbeleidigungsklage eingebracht.

Herr Karl KRAUS hat gegen Herrn Dr. Richard SMETANA hg. am 3. Februar 1934 eine Ehrenbeleidigungsklage überreicht,welche in der Gerichtsabteilung 9) des Strafbezirksgerichtes I anhängig ist. Wie sich aus dem Texte der beiden Ehrenbeleidigungs-klagen ergibt, handelt es sich bei beiden Klagen um die Vorgängewährend einer Zivilverhandlung und nach dem offiziellen Schlusseiner Zivilverhandlung, die vor dem Zivillandesgerichte Wien G.Z.7 Cg 322/32 am 28. Dezember 1933 stattgehabt hat. Die Strafprozess-materie wird also in beiden Fällen zum grossen Teile die gleichesein und es werden auch die gleichen Tatzeugen in Betracht kommen.

Es empfiehlt sich demnach schon aus prozessökonomischenGründen, dass die beiden Privatklagen von dem gleichen Richter undzur selben Stunde behandelt werden.

Ich stelle daher den

Antrag,

es möge die in der Gerichtsabteilung 9) anhängige Sache:Privatanklage des Herrn Karl Kraus gegen Dr. Richard Smetana wegen Ehrenbeleidigung der Gerichtsabteilung 4) übertragenwerden, welche sohin die Terminsanberaumung für den gleichenTag und die gleiche Stunde vollziehen möge.

Karl Kraus