190.21 [Ehrenerklärung] von Richard Smetana

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 12. April 1934
Seite von 2

Abschrift

E.B. Sache Dr. Rich. SmetenaKraus und umgekehrt.

Beide Teile stellen fest, dass die von ihnen unmittelbar nach derzivilgerichtlichen Verhandlung vom 28.XII.33 gebrauchten undinkriminierten Ausdrücke infolge der Erregung, die durch die Pro-zessmaterie hervorgerufen worden war, in ihrer Tendenz missdeutetwurden und dass diesen Ausdrücken, die somit gegenstandslos gewor-den sind, keine ehrverletzende Tendenz zugrunde gelegen hat.

Beide Teile bedauern, dass die Missdeutung im Sinne einer persön-lichen Ehrverletzung platzgegriffen hat und erklären, dass sie beider Hauptverhandlung vom 14.4.34 nicht erscheinen werden.

12.4.34.für Dr. Richard Smetana Dr. Smetana m.p.

Kraus – Dr. Smetana27. APR. 1934