190.21 [Ehrenerklärung] von Richard Smetana
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Abschrift
E.B. Sache Dr. Rich. Smetena – Kraus und umgekehrt.
Beide Teile stellen fest, dass die von ihnen unmittelbar nach derzivilgerichtlichen Verhandlung vom 28.XII.33 gebrauchten undinkriminierten Ausdrücke infolge der Erregung, die durch die Pro-zessmaterie hervorgerufen worden war, in ihrer Tendenz missdeutetwurden und dass diesen Ausdrücken, die somit gegenstandslos gewor-den sind, keine ehrverletzende Tendenz zugrunde gelegen hat.
Beide Teile bedauern, dass die Missdeutung im Sinne einer persön-lichen Ehrverletzung platzgegriffen hat und erklären, dass sie beider Hauptverhandlung vom 14.4.34 nicht erscheinen werden.
12.4.34.für Dr. Richard Smetana Dr. Smetana m.p.
Kraus – Dr. Smetana27. APR. 1934