Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowsky (siehe Akte 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, klagten Oskar Samek und Kraus den verantwortlichen Redakteur der Stunde, Fritz Kaufmann, wegen Übertretung von § 24, also wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Die Klage wurde entsprechend der sich während des Rechtsstreits ständig fortsetzenden Übertretungen immer weiter ausgedehnt. Bis Juli 1925 summierten sich 38 Übertretungen. Kaufmann wurde verurteilt. Das Urteil der Hauptverhandlung fehlt allerdings in den Akten.
16.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Fritz Kaufmann) wegen § 24 Pr.G.
15. Juni 1925
16.2 Ausdehnung der Privatanklage und Antrag auf Anberaumung einer Hauptverhandlung
25. Juli 1925
10. August 1925
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
16.4 Brief Samek an Verlag die Fackel
15. August 1925
16.5 Verständigung des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 140/25)
29. August 1925
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
16.6 Brief Samek an Verlag die Fackel
4. September 1925
16.7 Ausdehnung der Privatanklage wegen § 24 Pr. G.
2. September 1925
16.8 Zeitungsartikel aus: Die Stunde, Nr. 777
10. Oktober 1925
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keine Angaben
16.9 Ausdehnung der Privatanklage von Karl Kraus gegen Fritz Kaufmann wegen § 24 Pr. G.
19. Oktober 1925
28. Oktober 1925
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
16.11 Antrag auf Kostenbestimmung
19. November 1925
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keine Klassifikation
keine Angaben
16.12 Kostenbestimmungsbeschluss des Strafbezirksgerichts I Wien
7. Dezember 1925
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keine Angaben
16.12 Originalmappe Oskar Samek – Akt 16
15. Juni 1925
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben