16.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Fritz Kaufmann) wegen § 24 Pr.G.

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 15. Juni 1925
Seite von 2

An dasStrafbezirksgericht IWien.

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zoll-amtsstrasse 3 durch:Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25

Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmans, Redakteur, Wien VIII. Piaristen-gasse 56.

wegen § 24 Abs. 6 P.G. 1 fach.

Privatanklage.

Mit Urteil dieses Gerichtes vom 25. April 1925 U I 109/25/3wurde zu Recht erkannt, dass der Beschuldigte gemäss § 24 Abs. 2Zl 2 und Abs. 4 und 6, des Pressgesetzes verpflichtet ist, die Be-richtigung des Privatanklägers vom 11. März 1925 in der nächstenoder zweitnächsten Nummer der Stunde, die nach Verkündigung desUrteiles anscheinen wird, auf die im Pressgesetze vorgeschriebeneWeise zu veröffentlichen, widrigens die genannte Zeitung nichtmehr erscheinen dürfte.

In der Nr. 642 der Stunde vom 29. April 1925 erschien die vonmir verlangte Berichtigung, jedoch nicht in der gesetzlich vorge-schriebenen Weise; es waren wiederum beide Bilder verkleinertund ausserdem an beiden Bildern Retouchen vorgenommen worden,BEWEIS: Die Nr. 642 vom 29. April 1925, die ich in der mündlichenHauptverhandlung vorIegen werde.

Das Erscheinen jeder weiteren Nummer der Zeitung war da-her eine Uebertretung. Seit der Nr. 642 bis heute, an welchem Tage dieNr. 679 erschienen ist, sind im Ganzen 38 Nummern erschienen, derBeschuldigte hat daher 38mal die Uebertretung des § 24 Abs. 6Pressgesetz begangen.

Ich bringe diese Klage zwar schon jetzt ein, beantrage abervorläufig bis zur Durchführung der Berufungsverhandlung in demProzesse U I 109/25 keine Hauptverhandlung anzuberaumen, da dieserProzess im Wesentlichen davon abhängt, ob das Berufungsgericht meiner Rechtsansicht beipflichten wird, dass auch die Berichtigungeines Bildes durch ein Bild dem Pressgesetze entspricht.

Ich behalte mir daher die Antragstellung bezüglich derAnberaumung der Hauptverhandlung im Rahmen der gesetzlichen Ver-jährungsfrist vor.

Karl Kraus.