Am 27. November 1930 las Kraus in Berlin Shakespeares Wintermärchen in eigener Bearbeitung. Die Berliner Börsen Zeitung rezensierte diese Veranstaltung abwertend, wonach Kraus durch Botho Laserstein die Berichtigung diverser falsch dargestellter Punkte verlangte. Da die Berichtigung auf ihrem Weg durch die Redaktion verloren gegangen war und nicht gebracht wurde, wollte Kraus Anzeige erstatten. Der Generalstaatsanwalt in Berlin teilte Kraus’ Anwalt Botho Laserstein allerdings mit, dass er das Verfahren einstelle, „da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe“ (156.3). Schließlich veröffentlichte die Berliner Börsen Zeitung aus eigener Initiative die Berichtigung.
156.1 Brief Franz Köppen (Chefredakteur Berliner Börsen-Zeitung) an RA Botho Laserstein
27. Februar 1931
156.2 Brief RA Botho Laserstein an Kraus
2. März 1931
156.3 Mitteilung des Generalstaatsanwalts (Landgericht I Berlin)
11. April 1931
156.4 Mitteilung des Generalstaatsanwalts (Landgericht I Berlin)
13. April 1931
156.4 Brief RA Botho Laserstein an Kraus
17. April 1931
156.4 Originalmappe Oskar Samek – Akt 156
27. Februar 1931
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben