156.3 Mitteilung des Generalstaatsanwalts (Landgericht I Berlin)

Materialitätstyp:

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Datum: 11. April 1931
Seite von 1

Auf Ihre Strafanzeige vom 24. Januar 1931gegen den Redakteur Lefére wegen Übertretung des Press-gesetzes bezgl. einer Berichtigung des SchriftstellersKarl Krause habe ich das Verfahren nach § 153 St.P.O. eingestellt, da ein öffentliches Interesse im Hin-blick auf die geringe Schuld des Beschuldigten an derStrafverfolgung nicht besteht.

Ihre Eingabe vom 8. April 1931 gibt mirzu einer anderen Stellungnahme keinen Anlass.

Im Auftrage:[Unterschrift]Oberstaatsanwalt.