156.4 Mitteilung des Generalstaatsanwalts (Landgericht I Berlin)

Materialitätstyp:

  • Typoskript
  • Kopie
Datum: 13. April 1931
Seite von 1

Auf Ihre, im Auftrage des SchriftstellersKarl Braun erstattete Strafanzeige vom 24. Januar1931 gegen den verantwortlichen Redakteur der „BerlinerBörsenzeitung“ wegen Übertretung des Preßgesetzes.

Der Beschuldigte hat zunächst geglaubt, gegendie von Ihrem Auftraggeber eingesandte Berichtigung Ein-wendungen erheben zu können. Er hat jedoch nunmehr inNr. 163 der „Berliner Börsenzeitung“ vom 9. April 1931die verlangte Berichtigung veröffentlicht. Da die Schulddes Beschuldigten gering ist und den Interessen des An-zeigenden durch die nunmehr erfolgte VeröffentlichungGenüge getan ist, besteht ein öffentliches Interesse ander Bestrafung des Beschuldigten nicht.

Ich habe daher trotz Ihres Schreibens vom18. März 1931 gemäß § 151 St.P.O. das Verfahren einge-stellt.

Im Auftrage:[Unterschrift]Oberstaatsanwalt.