2.12 Brief Samek an Verlag Die Fackel

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr. Oskar Samek
Schottenring 14
Wien, I.
Datum: 5. März 1923
Betreff: Kraus – Reichspost. I.

Empfänger

An: den | Verlag der „Fackel“
Hint. Zollamtsstr. 3
Wien III.
Seite von 2

Endlich hat mir Herr Hofrat Wessely das Urteil in dieserAngelegenheit und zwar entgegenkommenderweise mit Umgehungdes Instanzenzuges direkt ausgefolgt und überdies ein paar für mich bestimm-te Bemerkungen bezüglich eines in der Verhandlung vorgebrachtenBeispiels beigelegt. Ich übergebe Ihnen beides, Urteil und Beilage zur Uebermittlung an Herrn Kraus und ersuche um Rückstellung derOriginalurkunden, da ich, um keine Verzögerung in der Uebersendung ein-treten lassen zu müssen, keine Abschriften machen lassen konnte.Zur Information möge dienen, dass sich die Auseinandersetzungdes Herrn Hofrat Wessely mit einem in der Verhandlung von mir vor-gebrachten Beispieles folgenden Inhaltes befasst: Herr X dürfte, nachseinem häufigen Besuche des Kurortes Marienbad in Begleitung einerfremden jungen Dame zu schliessen, es mit der ehelichen Treue nicht all-zu genau nehmen. Es ist bestimmt eine Berichtigung des Inhaltes möglich,dass diese fremde junge Dame die eigene Tochter ist. Wenn nun dieBehauptung der Zeitung nur dahin lautete, dass Herr X es, nach seinemhäufigen Besuch des Kurortes Marienbad in Begleitung einer Dame zuschliessen, mit der ehelichen Treue nicht allzu genau nehme, so sei dochdie gleiche Berichtigung berechtigt, da aus dem Nachsatze bezüglich derehelichen Treue nur eine fremde Frau in Betracht käme, ich führte dannzur Ueberleitung zur gegenständlichen Berichtigung noch das Beispielmit dem Besuch des Tempels an und wies nach, dass es sich bei den

eifrigen Anlehnungen“ um denselben Tatbestand handle. Wederin dem Urteile, noch in den an mich gerichteten Zeilen sprichtsich Herr Hofrat Wessely deutlich darüber aus, ob er die Form derBerichtigung für verfehlt halte, doch glaube ich dies aus den anmich gerichteten Zeilen schliessen zu müssen.

Mit Rücksicht auf diesen Umstand habe ich auch dieKlage gegen die Reichspost wegen Verweigerung der zweiten Be-richtigung noch nicht abgeben lassen und ersuche Herrn Krausin Erwägung zu ziehen, ob man dieser zweiten Berichtigungnicht eine andere Form geben sollte.

Ich zeichne mit vorzüglicherHochachtungSamek