3.4 Brief Samek an Verlag Die Fackel

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 21. Dezember 1922
Betreff: K.K. – Tag.

Empfänger

An: den | Verlag der „Fackel“
Hint. Zollamtsstrasse 3
Wien III.
Seite von 2

Von der Redaktion der Zeitung „Der Tag“ erhieltich heute den in der Folge abgeschriebenen Brief vom 19. De-zember 1922.

Die in diesem Schreiben der Berichtigung zum Vor-wurfe gemachten formellen Mängel sind nach meinem Dafürhaltennicht vorhanden. Aus dem Inhalt des Schreibens geht klar hervor,in wessen Auftrage es verfasst wurde. Das Beilegen einer Voll-macht in Briefen ist nicht verkehrsüblich, wenn ein Anwalt inter-veniert.

Ebenso wenig Berichtigung hat die Behauptung, dassnur Herr Forest den zweiten Teil der Berichtigung begehren könn-te. Die Berichtigung zu verlangen, hat nach dem Pressegesetz jederBeteiligte das Recht. Wenn also mit Herrn Forest ein Vertragüberhaupt nicht abgeschlossen worden ist, gewiss jeder, der alsVertragspartei genannt wird. Ob dies auf eine unrichtige Dar-stellung des Herrn Forest oder einer anderen Person zurückzu-führen ist, kann für den Berichtgungszwang keine Bedeutung haben.Nur wenn ein Vertrag abgeschlossen worden wäre, Herr Forest sichaber auf denselben nicht berufen hätte, z.B. weil er damit einGeheimnis verletzt hätte, wäre ausschliesslich Herr Forest zum

Verlangen einer Berichtigung berechtigt.

Ich zeichne

hochachtungsvoll

Abschrift:

Der Tag.Wien, 19. Dezember 1922

HerrnRechtsanwalt Dr. Oskar Samek – Wien I. –Schottenring 14

Sehr verehrter Herr Doktor!

Wenn wir Ihre Zuschrift in Sachen Kraus veröffent-lichen, so geschieht es lediglich aus Bereitwilligkeit, nichtaber unter dem Zwange des § 22. Ihre Berichtigung ist nämlich,wie wir Ihnen zur Darnachrichtung mitteilen, alles andere nurkeine Berichtigung. Sie schreiben nicht einmal, wer Ihr Mandant ist. Sie unterlassen es, eine Vollmacht beizulegen und ausserdemist der ganze zweite Teil eine Berichtigung, zu der nur HerrForest ermächtigt wäre, nicht aber Herr Karl Kraus

Nur auf unsere ausserordentliche Wertschätzungfür Herrn Karl Kraus veranlasst uns, die Zuschrift unverändertzum Abdruck zu bringen.

HochachtungsvollDer Tag RedaktionBettauer m.p.

K-Kraus: „Tag“ exped 22./XII. 1922.S.