17.4 Protokoll der öffentlichen Hauptverhandlung (Strafbezirksgericht I Wien, G.Z. U I 223/25, Christoph Höflmayr)

Materialitätstyp:

  • Manuskript
Datum: 16. September 1925
Seite von 7

U I 223/252

Öffentliche Hauptverhandlung.

Strafbezirksgericht I in Wien am 16.IX.1925 Beg. 11¼ Uhr.

Gegenwärtig:Richter: Hofrat Dr. Höflmayr Schriftführer: Gi. Ri. Dr. Jung.Privatankläger: Karl Kraus nicht ersch. sein Vertr. Dr. Samek Angeklagter: Ernst Elly, nicht ersch. als Machthaber gem § 455 St.PO. Zustellung ausgew. Dr. Fritz Kaufmann

B.auf Durchführung der Verhandlung gemäß § 459 St.P.O. Die Anklage wird vorgetragen. Der Machthaber desAngeklagten gibt über dessen persönliche Ver-hältnisse und die Anklage an:

Die Generalien des Besch. sind mir dzt.nicht bekannt und werde dieselben nach-träglich bekannt gegeben werden.

Der Besch. war der verantwortliche Schrift-leiter der in der Zeit vom 14.8.1925 bis 21.8.1925erschienenen Nummern 729 bis 739 derZeitung die „Stunde“.

Verlesen wird das Berichtigungsschreiben des P.A. vom 11.4.1925 aus dem hg. Akte U I 109/25Bl. Zl. 3 u. ro., das hg. Urteil vom 25.IV.1925 U I 109/25/3,das Urteil des Land.-Ger. f. Straf.-S. Wien I alsBerufungsgericht vom 24.VII.1925 Bl XV. 504/25/10.

Machthaber gibt an: Auf Grund des hg.Urteiles vom 25.IV.1925 U I 109/25/3 wurde dievom P.A. verlangte Berichtigung, nachB.W.

meiner Ansicht schon damals in der gesetz-lich vorgeschriebenen Weise, in No 642 derStunde“ vom 29.IV.1925 veröffentlicht.

Ich gebe jedoch zu, daß die damalsveröffentlichten Bilder kleiner waren,als die dem Berichtigungsschreiben der P.A. beigegebenen. Eine Retouche dieser letzterenhatte jedoch nicht stattgefunden. Die gegen-über den Bildern des Berichtigungsschreibens,in der Wiedergabe der Bilder in No 642 derStunde“ aufgehobenen Veränderungen (mitAusnahme der Verkleinerung) sind durchdas Rotationsdruckverfahren bedingtund unvermeidlich.

Beantragt wird die Vernehmung desChefs der Bilderabteilung der „Stunde“ H.Ludwig Hoffenreich als Zge darüber, daß,mit Ausnahme der Verkleinerung keineVeränderungen mit den dem Berichti-gungsschreiben beigegebenen Bildernvorgenommen wurden und daß dieaufgetretenen Veränderungen sich nuraus dem Rotationsdruckverfahrenunvermeidbar ergeben.

Über denselben Umstand beantrage

ich die Vernehmung des Klischeurs unddes Metteurs der „Stunde“ als Zg; derenNamen und Adressen werden nachge-tragen werden.

Aus dem Urteil des Land.-Ger. fürStraf-S. Wien I als Berufungsgerichtvom 24.7.1925 Bl XV 504/25/10 glaubte ichjedoch den Schluß ziehen zu sollen, daßdie Wiedergabe der Bilder auch in dergleichen Größe, wie in dem Berichtigungs-schreiben gefordert werden könne.Ich veröffentlichte daher die Berichtigung nochmals in No 714 der „Stunde“ vom 28.7.1925,um eventuellen Folgen nach § 24 Abs. 6Preß-Gesetz zu entgehen.

Ich gab damals dem Klischeur denAuftrag, die Bilder in derselben Größe,wie die dem Berichtigungsschreiben beilie-genden Bilder wiederzugeben.

Die Wiedergabe der Bilder in No 714 der „Stunde“ erfolgte durch Vergrößerungder schon in No 642 verkleinert, aber sonstrichtig, wiedergegebenenBilder, indem der Auftrag erging dieBilder in der ursprünglichen Größe

wiederzugeben.

Ich gebe heute zu, daß das eineder reproduzierten Bilder, nämlich dasberichtigende Bild, in der Nummer 714 der „Stunde“ scheinbar wieder etwaszu klein wiedergegeben wurde; diesist darauf zurückzuführen, daß diesesBild eben durch Vergrößerung desselbenBildes aus No 642 der Stunde entstandenist. Es kann mir jedoch nicht zu-gemutet werden, die Bilder mit demZirkel auf ihre Größe genau nach-zuprüfen, sondern genügt es wohl,daß der äußere Eindruck derselbe ist.Zur Zeit der Veröffentlichung derNo 714 war ich überzeugt, daß dieveröffentlichten Bilder dieselbe Größehätten, wie die in dem Berichtigungs-schreiben wiedergegebenen.

Auch die in der No 714 der „Stundewiedergegebenen Bilder waren nichtretouchiert worden.

Beantragt wird die Vernehmungdes Klischeurs und Metteurs der

Stunde“ als Zg. über die vorgebrachtenTatsachen.

Ferner wird hinsichtlich der Repro-duktion in No 642 u No 714 der „Stunde“ be-antragt die Vernehmung des Vorstandesder „Staatl. Graphischen Lehr- und Versuchs-anstaltWien VII Westbahnstraße alsSachverständigen darüber, ob es möglichsei, eine Photographie im Rotations-druckverfahren unverändert wieder-zugeben oder ob die wiedergegebenenBilder durch den Rotationsdruck oderdurch Retouche verändert erscheinen.

P.A.Vertreter beantragt den Besch.Machthaber aufzutragen, zur nächstenVerhandlung das Originalberichtigungs-schreiben und sämtliche Klischees für die gegenständlichen in den Nummern610, 632, 642 u. 714 der „Stunde“ wieder-gegebenen Bilder vorzulegen.

Dem Antrage auf Vernehmung desvom Besch. beantragten Sachverständigenwird seitens P.A.Vertreters beigetreten.

Machthaber: Das Originalberichtigungs-schreiben des P.A. existiert nicht mehr,die noch bestehenden Klischees vorzulegen

bin ich bereit.

R.A. Dr Samek ersucht, es möge mitder Ausschreibung der gleichartigengegen Dr Fritz Kaufmann hg an-hängigen Strafsache U I 140/25 bis zurrechtskräftigen Erledigung dieser Straf-sache zugewartet werden.

Dr. Fritz Kaufmann ist mit diesemAntrage ausdrücklich u. nach richterl.Belehrung, daß gem. § 24(6) P.G. dasErscheinen einer jeder weiterenNummer strafbar ist, einverstandenund schließt sich demselben an.

Der Richter verkündet denB. auf Zulassung der angebotenenBeweise und Vertagung derVerhandlung auf den 7.X.1925 12hMittags zur Ladung des ZeugenLudwig Hoffenreich, des Metteurs u.des Klischeurs der „Stunde“ unddes Vorstandes der „Staatl. GraphischenLehr- u. Versuchsanstalt“ in Wien VII.Westbahnstraße als Sachverständigen.

Der Besch. ist in der Ladung

aufzufordern, (sämtliche noch vor-handenen Klischees für die in dergegenständlichen Sache in der Nummer610, 632, 642 u. 714 der „Stunde“ erschie-nenen Bilder mitzubringen.)

Dr Fritz Kaufmann nimmt denVerhandlungstermin zur Kenntnisu. erklärt binnen 10 Tagen dieNamen und Adressen des Klischeurs u. des Metteurs der Stunde demGericht bekannt zu geben.

P.A.Vertreter nimmt den neuenVerhandlungstermin unter Ladungs-verzicht zur Kenntnis.

Ende 12hDauer 2 halbe Stunden4 S