Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowsky (siehe Akte 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde, Fritz Kaufmann, wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, nun auch auf den ihn vertretenden verantwortlichen Redakteur Ernst Ely ausgedehnt. Ely wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von je 3 Schilling für die vom 14.8.1925 – 21.8.1925 erschienenen Zeitungsnummern verurteilt.
17.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Ernst Ely) wegen § 24 Pr. G.
2. September 1925
17.2 Beweisantrag von Fritz Kaufmann als Machthaber für Ernst Ely
2. September 1925
keine Orte
keine Klassifikation
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16. September 1925
7. Oktober 1925
17.6 Urteil des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 223/25, Christoph Höflmayr)
7. Oktober 1925
10. Oktober 1925
17.8 Zurücknahme der Berufung gegen die Strafe und Vorlage des Kostenverzeichnisses
27. Oktober 1925
17.8 Postanweisung und Verzeichnis über Postanweisung
1. Dezember 1925
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17.8 Originalmappe Oskar Samek – Akt 17
2. September 1925
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17.8 Originaldeckblatt Oskar Samek – Akt 17
2. September 1925
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