19.2 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Fritz Kaufmann) und Anton Kuh wegen Übertretung des § 496 St.G. (Ehrenbeleidigung)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 14. November 1925
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

14. NOV 1925

An dasStrafbezirksgericht I.Wien .

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zoll-amtsstrasse 3 durch:

Beschuldigter: 1.) Anton Kuh, Schriftsteller, Wien III. Hotel Beatrix, Beatrix-gasse 1.2.) Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter der „StundeWien VIII.Piaristengasse 56 wegen Uebertretung des § 496 St.G. 1 fachbegangen durch die Presse

Privatanklage.

Der Beschuldigte Anton Kuh hat in der Zeitung „DieStundeNr. 778 vom 11. Oktober 1925 in einem von ihm unter-zeichneten mit „Preisausschreiben“ betitelten Artikel mich durchdie Bezeichnung „Vortragsaffe“ beschimpft. Dass diese Bezeichnungsich nur auf mich bezieht, geht daraus hervor, dass der Beschul-digte sie im Zusammenhange mit der Tatsache erwähnt, dass ich ihneinen „Cowboy“ genannt habe. Wenn auch unrichtig ist, dass ichden Beschuldigten so genannt habe, so habe ich doch in einemVortrage, welcher in der Nr. 697–705 vom Oktober 1925 der „Fackel“ veröffentlicht wurde, in Verfolgung eines satyrischen Gedankensvon Herrn Bekessy und seinem Redaktionsstabe als „Pfadfinderund seinen Cowboys“ gesprochen.BEWEIS: Die Nr. 697–705 der „Fackel“ vom Oktober 1925, Seite 148die Nummer 778 der „Stunde“ vom 11. Oktober 1925.

Der Zweitbeschuldigte hat diesen Artikel gelesen undzum Druck befördert.

Ich fühle mich durch diese Beschuldigung in meiner Ehregekränkt und stelle durch meinen zur G.Zl. U I 109/25 bereitsausgewiesenen Anwalt folgendeAnträge:1.) Anberaumung einer Hauptverhandlung,2.) Ladung der Beschuldigten Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann,3.) Bestrafung derselben wegen Uebertretung des § 496 St.G. 4.) Ausspruch der Haftung des Herausgebers der „Stunde“, EmmerichBekessy, Wien I. Wipplingerstrasse 32 und der EigentümerinKronos-Verlag A.G. Wien I. Wipplingerstrasse 32 für eventuelleGeldstrafen und die Kosten des Strafverfahrens,5.) Erkenntnis auf Verfall der „StundeNr.778 vom 11.X.1925gemäss § 41 Abs. 1 P.G. 6.) Erkenntnis auf Veröffentlichung des Urteiles in der „Stundeund einem weiteren noch namhaft zu machenden Blatte.

Karl Kraus.

Kuh