19.42 Beschluss des Exekutionsgerichts Wien (G.Z. EXV 8659/26, Otto Hauke)

Materialitätstyp:

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Datum: 17. Dezember 1926
Seite von 2

E XV 8659/26

Beschluss

In der Exekutionssache der betreibenden ParteiKarl Krauss in Wien, gegen die verpflichtete ParteiAnton Kuh, und Consorten, wegen 1.102 S und andereForderungen, wird die betreibende Partei verständigt,dass laut Mitteilung des Theaters in der Josefstadt Herr Anton Kuh am 18. November das letzte Mal dortselbst gespielt hat, Genannter wurde vor dem 18. Nov. aufunbestimmte Zeit beurlaubt. Die Exekutionsbewilligung kann daher nicht durchgeführt werden.

Exekutionsgericht Wien I, Riemergasse 7 Abtlg. XV, am 17. Dezember 1926[Unterschrift]

KrausKuh.27. Dez. 1926