20.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Fritz Kaufmann) wegen §§ 24, 43 Pr.G.

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 6. September 1926
Seite von 2

An dasStrafbezirksgericht IWien .

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zoll-amtsstrasse 3 durch:

Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, verantwortlicher Schriftlei-ter der „Stunde“, Wien VIII. Piaristengasse 56 wegen §§ 43 Abs. 1, 24 Abs. 6 P.G. 1 fach

Privatanklage:

Mit Urteil dieses Gerichtes vom 27. April 1926 G.Zl.U I 286/25/17 gegen Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann wurdeauf Veröffentlichung dieses Urteiles in der Stunde gemäss§ 43 P.G. erkannt. Die Beschuldigten haben gegen dieses Ur-teil die Berufung ergriffen. Bei der Berufungsverhandlung am13.VIII.1926 wurde das erstrichterliche Urteil bestätigt,welches sohin an diesem Tage in Rechtskraft erwachsen ist.Die nächste und zweitnächste Nummer nach diesem Tage ist vom15. August 1926 und 17. August 1926 datiert und mit 1030 und1031 bezeichnet. Am 25. August 1926 wurde die schriftliche Aus-fertigung dieses Urteiles überdies dem Beschuldigten Dr. FritzKaufmann zugestellt. Nichtsdestoweniger ist die Veröffentlichungdes Urteiles bisher nicht erfolgt.

Der Beschuldigte war in der Zeit vom 14. August 1926 bisheute verantwortlicher Schriftleiter der „Stunde“. In dieserZeit erschienen die in Frage kommenden Nummern 1032–1049.

Das Erscheinen jeder Nummer der Zeitung war daher eineUebertretung. Der Beschuldigte als verantwortlicher Redakteurhat sohin achtzehnmal die Uebertretung nach § 24 Abs. 6 P.G. be-gangen.

Ich beantrage1.) gegen den Beschuldigten eine Hauptverhandlung anzuberaumen2.) denselben wegen der 18 Uebertretungen der §§ 34 Abs. 1 u.24 Abs. 6 zu bestrafen3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber und Eigentümerder „Stunde für die Geldstrafe und die Kosten des Straf-verfahrens zur ungeteilten Hand auszusprechen.

Karl Kraus. / Dr. Kaufmann 6. Sep. 1926