Das Urteil aus dem Prozess gegen Fritz Kaufmann und Anton Kuh (siehe Akte 19) war nicht (wie gesetzlich festgelegt) am 15.8.1926 oder 17.8.1926 erschienen. Oskar Samek und Kraus klagten daher den verantwortlichen Redakteur der Stunde, Fritz Kaufmann, wegen Übertretung von §§ 24, 43 P.G., d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Kaufmann wurde in 30 Fällen der Übertretung des § 24 für schuldig befunden und zu einer kumulativen Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt. Kraus meldete gegen dieses Urteil Berufung an – diese kumulative Geldstrafe sei zu gering, es müsse jede Übertretung einzeln geahndet werden. Seiner Berufung wurde bezüglich der Höhe der Strafe stattgegeben und Kaufmann zu einer Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt. Interessant in Hinblick auf die Beziehung zwischen Kraus und Oskar Samek ist in diesem Fall, dass Kraus für seinen Anwalt um Vertagung der Hauptverhandlung bat, da Oskar Samek am Versöhnungstag aus religiösen Gründen nicht amtieren konnte (siehe 20.3).
6. September 1926
7. September 1926
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9. September 1926
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10. September 1926
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20.5 Ausdehnung der Privatanklage
21. September 1926
21. September 1926
20.7 Anmeldung der Berufung des Privatanklägers
23. September 1926
8. Oktober 1926
21. Oktober 1926
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2. November 1926
20.11 Antrag auf Kostenbestimmung
3. November 1926
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20.12 Kostenbestimmung des Strafbezirksgerichts I Wien
11. Dezember 1926
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21. Februar 1927
20.13 Originalmappe Oskar Samek – Akt 20
6. September 1926
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20.13 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 20
21. Februar 1927
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