24.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen „Die Stunde“ (verantw. Red. Fritz Kaufmann) wegen § 43 und § 24, Pr.G.

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 21. Januar 1927
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

An dasStrafbezirksgericht IWien

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller inWien III. Hintere Zollamtsstrasse 3 durch:

Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25

Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, verantwort-licher Schriftleiter der „Stunde“, WienVIII. Piaristengasse No. 56 wegen § 43 Abs. 1, § 24 Abs. 6 P.G. 1 fach

Privatanklage.

Mit Urteil dieses Gerichtes vom 2. Dezember1926, U I 224/26/33 gegen Dr. Fritz Kaufmann wurde aufVeröffentlichung dieses Urteiles in der „Stunde“ gemäss§ 43 P.G. erkannt. Der Beschuldigte hat gegen diesesUrteil die Berufung punkto Strafe ergriffen, welchemit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I vom 5. Jänner 1927 abgewiesen wurde. Dieser Beschlusswurde dem Anwalt des Beschuldigten am 17. Jänner 1927zugestellt. Die Veröffentlichung hätte daher am 18. oder19. Jänner 1927 in den Nummern datiert vom 20. und 21.Jänner 1927 erscheinen müssen. Die Veröffentlichung desUrteiles ist aber in diesen beiden Nummern nicht erfolgt.

Das Erscheinen der Nummer vom 20. Jänner 1927,datiert vom 21. Jänner 1927, Numero 1159 war daher eineÜbertretung, die der Beschuldigte Dr. Fritz Kaufmann,welcher an diesem Tage als verantwortlicher Schrift-leiter der „Stunde“ zeichnete, zu verantworten hat.

Ich beantrage1.) gegen den Beschuldigten eine Hauptverhandlung anzu-beraumen,2.) denselben wegen der durch Erscheinen der Nummer1159 begangenen Übertretung gemäss § 43 Abs. 1 und§ 24 Abs. 6 P.G. zu bestrafen,3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber undEigentümer der „Stunde für die Kosten der Geld-strafe und des Strafverfahrens zur ungeteilten Handauszusprechen.

Karl Kraus.