35.51 Brief Samek an RA Willy Katz

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 3. November 1932
Betreff: Kraus – Kuh
Diktiersigle: Dr.S/Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Willy Katz, | Rechtsanwalt
Friedrichstrasse 204
Berlin SW 68
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ihr Schreiben vom 31. Oktober 1932 mitder beigelegten Abschrift das Schreibens der Robertbühnenvom 29. Oktober 1932 habe ich Herrn Kraus zur Kenntnis ge-bracht. Merkwürdigerweise ist in der Vossischen Zeitung einBericht gestanden über die Pfändung, aus dem wir hätten glau-ben können, es sei das Vorgehen gegen Kuh gelungen und derBetrag beschlagnahmt worden. Was nun die Sache selbst be-trifft, so glaube ich, dass schon auf Grund des Schreibensder Robertbühnen zu Tage tritt, dass Herr Anton Kuh, um seineGläubiger zu prellen und eine Exekution gegen ihn zu vereiteln,die Vorträge, die er abhält, nicht auf seinem Namen sonderndurch einen Anderen vereinbaren lässt. Dazu braucht man wohlnicht weiter zu wissen, wer diese dritte Person ist. Ich weissnicht, ob das deutsche Gesetz ebenso wie das österreichischees als strafbar erklärt, wenn eine Exekution auf diese Weisevereitelt wird. Nach dem österreichischen Recht begeht der-jenige eine Exekutionsvereitelung, der in der Absicht, beieiner ihm drohenden oder bereits im Zuge befindlichen Zwangs-vollstreckung die Befriedigung seines Gläubigers ganz oder zumTeile zu vereiteln, bewegliche oder unbewegliche Sachen be-

schädigt, zerstört oder wertlos macht, Vermögensstücke beiSeite schafft oder sich derselben veräussert, Schulden oderRechtsgeschäfte erdichtet. Falls eine solche Strafsanktionauch nach deutschem Recht besteht, so möchte ich Sie bitten,gegen Kuh die Strafanzeige zu erstatten. Das Schreiben derRobertbühnen stellt einen Beweis wohl hinlänglich dar.

Ich zeichnemit vorzüglicher kollegialerHochachtungIhr sehr ergebener

Betr. KrausKuh exp. 3.11.1932.