70.31 Brief Samek an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 1. März 1929
Betreff: Kraus – Kerr II.
Diktiersigle: Dr.S./Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin N.O. 18
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ich bat Sie bereits in meinem Schreiben vom9. November 1928, mir jeweils Abschriften der Entscheidungen zukommenzu lassen. Da Sie dies nicht getan haben, muss ich Sie um Beantwortungfolgender Rechtsfragen bitten:

1.) Gilt die einstweilige Verfügung für den Abdruck sämt-licher Gedichte des Herrn Kerr, auch für die nach Erlassung der einst-weiligen Verfügung veröffentlichten?

2.) Ist, wenn ein Gedicht veröffentlich wird und Kerr behauptet, dass der einstweiligen Ver-fügung zuwidergehandelt wurde, bei Verhängung der Strafe erst zu unter-suchen, ob die Veröffentlichung auch gegen das Urheberrechtsgesetzverstösst, oder ist die Verhängung der Strafe unabhängig davon, obim speziellen Falle eine solche Veröffentlichung nach dem Urheber-recht erlaubt war?

Wenn es Ihnen nicht allzu viel Mühe macht oder Sievielleicht Abschriften der Entscheidungen vorrätig haben, so möchteich Sie noch um nachträgliche Einsendung bitten.

Mit bestem Dank und vorzüglicher kollegialerHochachtung

KrausKerr1.3.29