70.32 Schriftsatz in Sachen Kerr ./. Kraus (RA Botho Laserstein an das Landgericht I Berlin, G.Z. Q 164/28)

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Datum: 1. März 1929
Seite von 2

Unkorrigierte Abschriftzur. gefl. Kenntnisnahme übersandt.

Berlin, den 1. März 1929

An dasLandgericht I Berlin

In SachenKerr ./. Kraus – 38.0.400/28 –

melde ich mich als Vertreter des Beklagten.

Ich werde beantragen:

Die Klage kostenpflichtig und vorläufigvollstreckbar abzuweisen; notfalls demBeklagten Vollstreckungsschutz zu ge-währen.

Zur Begründung nehme ich auf meinenSchriftsatz in Sachen Kerr ./. Kraus – 38.Q.164/28 Bezug, dessen Inhalt ich zum Vortragin dieser Sache mache.

Ausserdem trage ich noch folgendes vor:

Das Gericht stützt sein Urteil imeinstweiligen Verfügungsverfahren auchdarauf, daß der Beklagte in dem inkrimi-nierten Heft der Fackel bereits Gedichtedes Klägers veröffentlicht hat. Dies istaber, nicht wie in einem öffentlichen Vor-trag der Schriftsteller Wolfgang Bardach erklärt hat, durchaus im Einverständnisund sogar auf Verlangen des Klägers gesche-hen.

Beweis: Zeugnis des Wolfgang Bardach,dessen Adresse nachgereicht wird.

Ausserdem besteht schon deshalb nichtdie Gefahr, daß der Beklagte die Kriegsge-dichte des Klägers, vor deren Veröffentlichungder Kläger so große Furcht hat, gesammeltherausgibt, weil, wie dem Unterzeichneten

bekannt geworden ist, ein der Pariser Sorbonne nahe-stehender Kreis bereits mit der Veröffentlichungeiner Gesamtausgabe der Kriegsgedichte des Klägers beschäftigt ist; der Beklagte also doch bestimmtkein Interesse an einer Doppelveröffentlichung habenkann.

Beweis: Zeugnis des NN., dessen Adresse nachge-reicht wird.

Abschrift ist niedergelegt.

gez. Dr. Laserstein Rechtsanwalt.