70.53 Brief RA Botho Laserstein an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr. jur. BOTHO LASERSTEIN | RECHTSANWALT
LANDSBERGER ALLEE 55
BERLIN NO 18
Datum: 18. September 1929
Diktiersigle: E.

Empfänger

An: den | Verlag „Die Fackel“
Hintere Zollamtsstr. 3
Wien
Seite von 2

In Sachen Kerr ./. Kraus (Plakatsache) muss HerrKraus nach dem jetzigen Stand der Angelegenheit die Ver-fahrenskosten unbedingt tragen, damit er nicht, fallser nach Deutschland kommt, gepfändet wird. Wir haben aberjetzt die allerschönste Gelegenheit, Herrn Alfred Kerr einen grösseren Kostenschaden zuzufügen, und ihm seineeinstweilige Verfügung zu verleiden. Wie ich aus der ge-samten Literatur und Rechtssprechung zweifelsfrei fest-gestellt habe, muss die vorgenannte einstweilige Verfü-gung mangels Zustellung an Herrn Kraus wegen Ablauf derVollziehungsfrist unbedingt aufgehoben werden. Sobalddies der Fall ist, bekommt selbstverständlich Herr Kraus wegen Fortfall des Kostentitels seine Kosten in vorlie-gender Sache wieder, und Herr Kerr hat noch einen er-heblichen Betrag für Gerichtskosten und für meine An-waltskosten zu zahlen. Ich schlage daher vor, und bitteum freundliche Anweisung binnen 10 Tagen, ob Herr Kraus

damit einverstanden ist, dass Herr Kerr unverzüglichzwecks Aufhebung der einstweiligen Verfügung in derPlakatsache vor Gericht geladen wird.

Damit Herr Kraus keinerlei Bedenken hat, erklä-re ich gleichzeitig folgendes:

Ich übernehme für diese meine Rechtsauskunftund für den zu unternehmenden Schritt die volle Haf-tung dergestalt, dass im Falle des Unterliegens desHerrn Kraus alle durch diesen meinen Rat und diesenmeinen Schritt künftig in der einstweiligen Verfügungs-sache betreffend Plakat entstehenden Kosten von mirgetragen werden.

Mit besten Empfehlungenund in alter VerehrungDr. Laserstein Rechtsanwalt.

Kraus Kerr III