70.62 Begründung des Ablehnungsgesuchs vom 22. Oktober 1929 (G.Z. Q 164/28)
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Abschrift
BERLIN, DEN 25. Oktober 1929
An dasLandgericht I,Berlin.
In SachenKerr ./. Kraus,38.Q.36/29
begründe ich das Ablehnungs-gesuch weiter wie folgt:
Es handelt sich im Vor-prozeß darum, ob aus urheber-rechtlichen Gesichtspunktendie Gedichte des Antragstellers vom Antragsgegner abgedrucktwerden durften. Bei dem münd-lichen Vortrag hierüber erklärteder Vorsitzende Herr Landgerichts-direktor Weigert, ob-wohl nicht das Verbot desstreitigen Buches des Antrags-gegners wegen Beleidigung ver-langt war: „Aber er hat ihn/ Kerr / doch einen Schuft ge-nannt.“ Auch dies beweist dieBefangenheit des Herrn Vor-sitzenden.
Gegner hat Abschrift.
gez. Dr. Laserstein,Rechtsanwalt.