78.7 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien I (G.Z. Vr. XXVI 670/27, Ivan Schima)

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Datum: 15. Februar 1927
Seite von 2

Vr. XXVI 670/27

Beschluß

Aus der Strafsache Vr. XXVI 670/27 gegen EmilSchifter wegen Vergehens gegen die öffentliche Ruheund Ordnung nach § 305 STG. (betreffend den Aufsatz „Perio-discher Lehmann“ in der Folge 5 der Zeitung „Volkskampf“ vom 29.1.1927) und wegen Vergehens gegen die Sicherheitder Ehre (betreffend denselben Aufsatz in der gleichenFolge der Zeitung „Volkskampf“) wird das Verfahren wegenVergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß § 57 STPO. ausgeschieden, weil dies zur Vermeidung von Verzögerungenund Erschwerungen dienlich erscheint.

Für das ausgeschiedene Verfahren ist ein neuesRegister zu eröffnen.

Landesgericht für Strafsachen Wien I Abt. XXVI am 15. Februar 1927

Dr. Schima

HerrnDr. Oskar Samek, R.A. I. Schottenring 14 nomineKarl Kraus, III. Hint. Zollamtsstr. 3

KrausVolkskampf 16. Feb. 1927