80.2 Vertrag zwischen den Inhabern der Firma Jacob Kraus und Karl Kraus

Materialitätstyp:

  • Manuskript
Datum: 1. März 1912
Seite von 3

Wien, 1. März 1912

HerrnKarl Kraus Wien

Wir bestätigen Ihnen nachfolgende Ver-einbarung welche wir – Dr. Alfred Kraus, JosephKraus und Rudolf Kraus in unserer Eigen-schaft als öffentliche Gesellschafter der Firma Jacob Kraus, – ich Frau Rachelle Kraus als Erbinnach Herrn Richard Kraus und demnach als Theil-nehmerin eines stillen Gesellschaftsverhältnissesmit der Firma Jacob Kraus, mit Ihnen ge-troffen haben:

1.) Ihre sämmtlichen wie immer geartetenForderungen, Ansprüche und Rechte an die Firma Jacob Kraus haben vom heutigen Tage angefangenals erloschen zu gelten. Sie haben insbesondere keinerleiAnsprüche an die Firma Jacob Kraus im Falle derUmwandlung derselben in eine Actiengesellschaft,

und es ist auch Ihr Anspruch auf eine Auszahlungvon 6% Zinsen eines Kapitals von K 80.000,– bezw. aufAuszahlung des Kapitals selbst im Falle Ihrer Verehelichungvollkommen aufgehoben und erloschen.

2.) Dagegen erhalten Sie von den Gefertigteneine Lebensrente von K 12000.– schreibe Zwölf-tausend Kronen jährlich, zahlbar in monatlichenRaten à K 1000.– schreibe tausend Kronendas erste mal am 1. März 1912 und sohin an jedemfolgenden Monatsersten. Für die Zahlung dieserLebensrente haften wir Ihnen gegenüberpersönlich und solidarisch. Die Verpflichtungzur Zahlung der Lebensrente geht auch aufunsere Erben und Rechtsnachfolger über.Zum Begehren auf Sicherstellung der Renten-zahlung sind Sie in keinem Falle befugt.

Im Verhältnisse untereinander haften wir

für die Bezahlung der Lebensrente zu gleichen Theilen.

3.) Wir erklären Ihnen gleichzeitig im Namen derFirma Jacob Kraus, daß durch die hier vorliegendeNovation und gegenseitige Schuldentlassung auchdie der Firma Jacob Kraus wider die Sie geliefertesPapier per Ende Februar 1912 zustehende Forderungals erloschen und getilgt anzusehen ist.

4.) Wir verpflichten uns zu bewirken, daß Ihnendie Firma Jacob Kraus oder deren Rechtsnachfolgerindas Papier für die von Ihnen herausgegebenenDruckschriften zu den bisherigen Preisen bis EndeFebruar 1917 liefere. Die Bezahlung dieser Papier-lieferungen hat durch uns zu gleichen Theilen zu erfolgen,soweit die Facturensummen pro Jahr K 2800.–nicht übersteigen. Einen diese Summe übersteigendenBetrag haben Sie selbst und allein zu bezahlen.

HochachtungsvollJoseph Kraus Dr. Alfred Kraus Rudolf Kraus Rachelle Kraus