101.8 Straferkenntnis der Bundes-Polizeidirektion Wien gegen Karl Kaiser (G.Z. 685 und 685/Pst 53)
Materialitätstyp:
- Druck
Z. 685 und 685/1 Pst. 53
Karl Kaiser, XIII., Ameisgasse 50/12 a
Der Beschuldigte hat unbefugt ein Druckwerk am 9. August 1928Ecke Burggasse und Gürtel und am 10. August 1928 bei derStadtbahnhaltestelle Burggasse vertriebenund dadurch eineÜbertretung nach § 9/1 Pr.Ges. begangen.
Gemäß § 13 Pr.Ges. wird gegen den Beschuldigten eine Geld-strafe von 5 S verhängt.
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest-strafe in der Dauer von 12 Stunden.
Zugleich werden die beschlagnahmten Druckwerkefür verfallen erklärt.
Die oben angeführte Tat erwiesen durch Meldung eines Si-cherheitswachebeamten unter Dienstgelobnis und Geständnis des Ange-zeigten.
Wien, am 18./VIII.1928 Dr. Steidt eing. 20./VIII.1928
P.B. 685 u. [¿]85/1
Herr Karl Kaiser XIII., Ameisgasse 50/12a
Lercheng /3.