101.8 Straferkenntnis der Bundes-Polizeidirektion Wien gegen Karl Kaiser (G.Z. 685 und 685/Pst 53)

Materialitätstyp:

  • Druck
Datum: 11. August 1928
Seite von 4

Z. 685 und 685/1 Pst. 53

Karl Kaiser, XIII., Ameisgasse 50/12 a

Der Beschuldigte hat unbefugt ein Druckwerk am 9. August 1928Ecke Burggasse und Gürtel und am 10. August 1928 bei derStadtbahnhaltestelle Burggasse vertriebenund dadurch eineÜbertretung nach § 9/1 Pr.Ges. begangen.

Gemäß § 13 Pr.Ges. wird gegen den Beschuldigten eine Geld-strafe von 5 S verhängt.

Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest-strafe in der Dauer von 12 Stunden.

Zugleich werden die beschlagnahmten Druckwerkefür verfallen erklärt.

Die oben angeführte Tat erwiesen durch Meldung eines Si-cherheitswachebeamten unter Dienstgelobnis und Geständnis des Ange-zeigten.

Wien, am 18./VIII.1928 Dr. Steidt eing. 20./VIII.1928

P.B. 685 u. [¿]85/1

Herr Karl Kaiser XIII., Ameisgasse 50/12a

Lercheng /3.