101.17 Antrag auf Rückstellung von beschlagnahmten Exemplaren der Sonderausgabe der Fackel Nr. 1 (Kraus an die Polizeidirektion Wien, Pressbüro)
Materialitätstyp:
- Durchschlag
An diePolizeidirektion Press-BureauWien.
Karl Kraus,Eigentümer, Herausgeber und verantwortlicherRedakteur der „Fackel“Wien III., Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3 durch:
1 fach1 Vollmacht
Antrag auf Rückstellung von beschlagnahmten Exemplaren derSonderausgabe der „Fackel“ Nr. 1.
13./8.1928Stack
Die von mir im Juli 1928 herausgegebeneSonderausgabe der „Fackel“ wurde bei verschiedenenStrassenkolporteuren, denen ich diese Sonderausgabe teilweisedurch Vermittlung des Zeitungsbüros Goldschmidt, teilweisedurch die des Vereines Rote Hilfe zur Kolportage übergebenhatte, beschlagnahmt und zwar:
am 14. Juli 1928durch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 16 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 13 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 21 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 10 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 11 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 26 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 15 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 21 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Petersplatz 12 Exemplaream 15. Juli 1928 11 Exemplaredurch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 28 Exemplaream 18. Juli 1928durch ein Organ des Wachzinmers Rudolfsplatz 1 Exemplaram 19. Juli 1928durch ein Organ des Wachzimmers Landhausg. 17 Exemplaream 5. August 1928durch ein Organ des PolizeikommissariatesPrater 904 Exemplare61 Exemplarezusammen daher: 1167 Exemplaren
Obwohl seit dieser gemäss § 13 Absatz 2des Press Gesetzes zur Sicherung des Verfalls vorgenommenenBeschlagnahme mehr als fünf Tage verstrichen sind, wurdeweder eine gerichtliche Bestätigung der vorläufigen Beschlag-nahme erwirkt, noch überhaupt ein Verfahren, welches zurendgiltigen Verfallserklärung des beschlagnahmten Druckwerkesführen konnte, gegen mich, der ich doch derjenige bin der nieKolportage veranlasst hat, eingeleitet. Da die Beschlagnahmesohin als erloschen anzusehen ist, beantrage ich sämtliche1167 Exemplare dem Verlag der „Fackel“ Wien III., Hintere
Zollamtsstrasse Nr. 3 zurückstellen. Die Schadenersatzan-sprüche werde ich nach Rückstellung der Exemplare geltendmachen.
Karl Kraus.
Betr. Kraus – Sonderausgabeexp. am 10.8.1928.