103.42 Brief RA Max Hirschberg I.V. Philipp Loewenfeld an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr. PHILIPP LOEWENFELDKaufingerstraße 30
München 2 C
Empfänger
An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar SamekSchottenring 14
Wien I
Sehr geehrter Herr College!
In Sachen Kraus gegen Schardt dürfte die Auffassung des Herrn JR. Süssheim, dassdas Sonderhonorar von 50 M für jede Instanz gesondert ver-einbart ist, zutreffen. Ich würde jedenfalls empfehlen,die Frage nicht zu forcieren, da eine Gebühr von 40 M füreine 7 stündige Verhandlung 2. Instanz unter keinen Umstän-den ausreichend erscheint, selbst wenn grosses Entgegenkommengewährt wird. Ich empfehle daher, den von JR. Süssheim liquidierten Betrag zu überweisen. Er hat mir neuerdingsmitgeteilt, dass er nur bis 14. Febr. zuwartet und dann Klagestellt.
Der Gegner hat gegen das Urteil Revision einge-legt, wie ich bereits mitgeteilt habe; Berufungsverhandlungfindet am20. Februar 29 vor dem Obersten Landesgericht München statt. Es ist selbst-
verständlich unbedingt erforderlich, dass Kraus in diesemTermin vertreten ist, da der Gegner den Termin wohl bestimmtdurch einen Anwalt wahrnehmen lässt. Wir werden den Terminwahrnehmen und dann berichten. Wegen unserer Kosten werde ichnach Erledigung der Sache Aufstellung geben.
Mit collegialer HochachtungI.V. Loewenfeld Rechtsanwalt.
Kraus – FränkischerKurier 16. FEB. 1929