103.41 Brief Samek an RA Max Hirschberg

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
Wien
Datum: 12. Februar 1929
Betreff: Kraus – Fränkischer Kurier.
Diktiersigle: Dr.S./Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Max Hirschberg, | Rechtsanwalt
Kaufingerstrasse Nr. 30
München 2 C
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Es tut mir leid, dass Justizrat Süssheim anscheinend verärgert ist und sich nicht Ihre und meine geistigeEinstellung zum Kampfe des Herrn Kraus zu eigen gemacht hat,sondern die Sache offenbar wie eine kaufmännische Angelegenheitbetrachtet und nichts mehr mit ihr zu tun haben will, wenn seinemateriellen Wünsche nicht ganz befriedigt werden. Ich bedauere das,kann aber leider nichts weiter in dieser Sache tun.

Die Abrechnung des Herrn Kollegen Süssheim erscheint mir aber nicht ganz richtig. Nach Ihrem Schreiben vom23. August setzte sich die Kostenrechnung des Herrn Justizrat Süss-heim aus folgenden Beträgen zusammen:

Verhandlungsgebühr Mk. 40.–Beweisgebühr Mk. 10.–Sonderhonorar Mk. 50.–Umsatzsteuer Mk. 1.–

Nunmehr verlangt Justizrat Süssheim für die zweite Verhandlungwieder den gleichen Betrag. Ich bin mir aber im unklaren, ob dasSonderhonorar für jede Instanz zu bezahlen war, oder für das Ver-fahren im einheitlichen. Ich habe es wenigstens so aufgefasst, dassnur einmal neben den tarifmäßigen Kosten ein Sonderhonorar von

Mk. 50.– zu bezahlen sein wird. Wenn es in Deutschland üblich istein Sonderhonorar für die Instanz vereinbart zu betrachten, so,dass also bei Durchführung einer Angelegenheit durch drei Instanzendas dreifache Sonderhonorar zu bezahlen wäre, so ist das Begehrendes Herrn Justizrat Süssheim berechtigt. Wenn aber, wie ich meine,das Sonderhonorar ein einmaliges ist, so hätte Herr JustizratSüssheim lediglich eine Forderung auf insgesamt:

zweimalige Gebühren für Hauptverhandlungen Mk. 80.–zweimalige Beweisgebühren Mk. 20.–zweimalige W.U.St. und Porto Mk. 2.–Sonderhonorar Mk. 50.–zusammen: Mk. 152.–

Ich habe an Justizrat Süssheim übersendet:

am 26.7.1928 Mk. 60.–am 1.9.1928 Mk. 101.–Mk. 161.–

Nach meiner Berechnung hätte ich von Herrn Justizrat Süssheim vorläufig 9 Mark und nach Einbringung der Kosten von der Gegenseiteweitere 100 Mark zurückzuerhalten, ferner von Ihnen 32 Mark, selbst-verständlich erst nach Einbringung der Kosten von der Gegenseite.Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, inwieferne ich auch bei meiner Be-rechnung geirrt habe, worauf ich sofort an Herrn Justizrat Süssheim den weiteren Betrag von Mark 40.80 eventuell überweisen werde.

Ich habe diesen Brief geschrieben, ohne vor-her mit Herrn Kraus sprechen zu können, da er mir dringend erscheint,weil Herr Justizrat Süssheim mit Klage droht.

Ich spreche Ihnen also vorläufig nur in seinemNamen den besten Dank aus und zeichne mit vorzüglicher kollegialerHochachtung

Betr. KrausFränkischer Kurier exp. am 12.2.1929.