112.34 Brief RA Botho Laserstein an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen
Schreiberhände:
- Botho Laserstein, schwarze Tinte
- Oskar Samek, Bleistift
Sender
Dr.jur. Botho Laserstein, | RechtsanwaltLandsberger Allee 55
Berlin N.O.18
Empfänger
An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. SamekSchottenring 14
Wien
Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus ./. Wolf bin ich bei nochmaligerPrüfung der Angelegenheit zu der Ueberzeugung gekommen,dass formell keine Möglichkeit für Sie besteht, an mei-ner Seite im Berufungstermin aufzutreten – so ideal ichauch diese Lösung finden würde , . d D a aber RechtsanwaltLandsberg nachträglich alle Formalien herauskehren wird,so wollen wir uns keinem Refus aussetzen. Ich habe daherHerrn Justizrat Chodziesner entsprechend dem Wunsche desHerrn Kraus gebeten, die Mitverteidigung zu übernehmen,und zwar ehrenamtlich. Er wird sich diese Woche entscheiden.
Die Rechtslage ist nach § 138 St.G.B. bezüglichIhrer Position die, dass Sie mit Genehmigung des Ge-richts in der Verhandlung als Verteidiger auftreten kön-nen. Ich nehme aber an, dass RA. Landsberg sehr energischwidersprechen wird, und dass das nationalistische Ge-richt mit Rücksicht auf die deutsche Anwaltschaft ab-
lehnt.
Wie denken Sie über diese Angelegenheit? Ich möchteausserordentlich gern mit Ihnen, als dem besten Kenner derMaterie, zusammenarbeiten.
Mit koll. HochachtungDr. Laserstein Rechtsanwalt.
Die Notiz bezog sich aufdie Striche, die gegen den Willendes Herrn K. gemacht wurden.
Kraus – Kerr – Wolf14. JAN. 1930