112.40 Brief RA Botho Laserstein an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr.jur. Botho Laserstein, | RechtsanwaltLandsberger Allee 55
Berlin N.O.18
Empfänger
An: Herrn Rechtsanwalt Dr. SamekSchottenring 14
Wien I
Sehr geehrter Herr Dr. Samek,
in Sachen Kraus – Kerr – Wolff erwidere ich Ihnen aufIhr Schreiben vom 20. Februar 1930 folgendes:
1. Entschließungen in der Volksbühnen-Sache zutreffen, hat Zeit, bis Herr Kraus in Berlin ist.
2. Bis Ende des Monats habe ich die Sache Kraus –Wolff durch die noch fehlenden Beweisanträge endgültigvorbereitet.
3. Das Gericht hat die Vernehmung der Zeugin Schmalz außerhalb der Hauptverhandlung mit Rücksicht auf die Ge-schäftslage abgelehnt. Ich bitte daher unbedingt dafürzu sorgen, daß Frau Schmalz, die in Johannisbad, VillaSpiro wohnt, im Hauptverhandlungstermin vor dem deutschenGericht erscheint und sich vernehmen läßt.
4. Ich persönlich kenne keinen deutschen älterenAnwalt, der die Mitverteidigung, zumal ohne erhebliches
Honorar übernehmen würde. Ich habe nun Ihrem Wunsche gemäßHerrn Leschnitzer angefragt, weiß aber, daßdieser ebenfalls keine älteren würdigen Anwälte, wie sieHerr Kraus meint, kennt, sondern für ihm befreundete jüngereAnwälte eintritt. Ich habe selbstverständlich nichts da-gegen, daß diese die Verteidigung übernehmen, würde mei-nerseits jedoch die Hinzuziehung eines jüngeren Kollegen,zumal eines Zivilanwalts, der weder über größere Erfahrungnoch über größeres Ansehen als ich verfügt, als einenBeweis entzogenen Vertrauens und damit ohne jeden Grollals Grund ansehen müssen, dem anderen Kollegen die alleinigeVerantwortung für den weiteren Fortgang der Sache zu über-lassen.
Mit besten Grüßen, auch an Herrn Kraus, noch vomKrankenbett
ergebenstDr. Laserstein Rechtsanwalt.
Kraus – Kerr – Wolf28. FEB. 1930