112.44 Brief Oberstaatsanwaltschaft Landgericht I Berlin an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Landesgericht I Berlin
Turmstr. 91
Berlin NW.
Datum: 17. April 1930

Empfänger

An: Herrn Rechtanwalt | Dr. jur. Botho Laserstein
Landsberger Allee 55
Berlin NO. 18
Seite von 2

Abschrift.

Auf Ihre, für den Schriftsteller Kraus erstatteteAnzeige gegen den Direktor Max Reinhardt und HerrnFelix Holländer wegen Vergehens gegen § 138 St.G.B.

Ich habe das Verfahren eingestellt.

Der Beschuldigte Direktor Reinhardt hat am 17. März 1930an die Strafkammer geschrieben, dass er am 24. März 1930zur Inszenierung der Fledermaus sich in Kopenhagen befin-den werde.

Am 22. März 1930 hat Direktor Reinhardt unter Ein-schreiben mitgeteilt, dass die Reise nach Kopenhagen sichdadurch verschoben habe, dass die zunächst für den Märzangesetzte Premiere auf Anfang April verschoben wordensei. Er würde daher in der Lage sein, zum Termin am 24.März 1930 zu erscheinen.

Bei dieser Sachlage lässt sich nicht feststellen,dass der Beschuldigte sich durch unwahre Angaben seinerZeugnispflicht zu entziehen versucht hat.

Auch gegen den Beschuldigten Holländer besteht

kein Verdacht eines Vergehens gegen § 138 St.G.B.

Der Beschuldigte Holländer hat aus Eichwald am 19.März 1930 geschrieben, dass er zur Wiederherstellungseiner Gesundheit auf unbestimmte Zeit verreisen müss-te. Er hat zur Glaubhaftmachung ein ärztliches Zeugnisdes Oberarztes eines städtischen Krankenhauses beige-fügt. Dafür, dass er, wie Sie annehmen, nicht krankgewesen sein sollte, fehlt jeder Anhalt.

Im Auftragegez. Unterschrift,Oberstaatsanwaltschaft.

Berlin, den 24.IV.1930.Dr. Laserstein

KrausKerr, Wolf