125.110 Vertrauliche Nachrichten der Zentralstelle der Bühnen-Autoren und –Verleger Nr. 2/32

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 22. April 1932
Seite von 11

Vertrauliche Nachrichtender Zentralstelle der Bühnen-Autoren und-Verleger, G.m.b.H., Berlin S 11,Stresemannstrasse 70

Nr. 2/32 Berlin, den 22. April 1932

1.) Neue Adressen:

Verband Deutscher Bühnenschriftstellerund Bühnenkomponisten e.V.,Berlin V 50, Rankestr. 30 (Tel: Bavaria 1920)

Deutscher Bühnen-Verein,Berlin V 9, Schellingstr. 10/11, ptr.(Tel: Lützow 9946)

Senatspräsident Queck, Schiedsgericht desAutoren- und Verleger-Kartells undOberschiedsgericht (Aufführungsabteilung)Berlin-Wilmersdorf, Jenaerstr. 12 (Tel: Uhland 5313)

2.) Wir bitten die Verlage, in den Inkasso-Listenfolgende Ergänzungen vorzunehmen:

Tägliches Inkasso A:

Berlin Schiller-Theater

Breslau Liebich-Theater

Tägliches Inkasso B:

Hirsch, Fritz Berlin, Schillertheater

Hirschberg, Gebrüder Breslau, Liebich-Theater

Lesing, Philipp Breslau, Liebich-Theater

Liebich-Theater G.m.b.H. Breslau, Geschäftsführer:Philipp Lesing und GebrüderHirschberg

Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H. Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1, (Geschäftsführer:Hans Schuster und HansLüpschütz

Neues LeipzigerOperettentheaterG.m.b.H. Leipzig, Geschäftsführer:Direktor Dr. Viktor Eckert und Johannes Merz

Ungar, Franz Breslau, Schauspielhaus

zu streichen:

Meinhardt und BernauerG.m.b.H.,Berlin, (Geschäftsführer:Marcel Boas, Curt Hausdorff,Richard Ohrenstein (gen.Meinhardt-Jünger)

3.) Vorschuss-Liste A:

Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H. Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1, (Geschäftsführer:Hans Schuster und Hans Lüp-schütz

4.) Handelsregister:

Direktion des DeutschenKünstler-Theaters,Gesellschaft mit be-schränkter Haftung:Berlin Leo Gorselanczyk ist nicht mehr Geschäftsführer.Kaufmann Johannes Grunow in Berlin ist zumGeschäftsführer bestellt.

Gesellschaft für Bühnen-Aufführungen mit be-schränkter Haftung :Berlin Leo Gorselanczyk ist nicht mehr Geschäftsführer.Kaufmann Johannes Grunow in Berlin ist zumGeschäftsführer bestellt.

Neue Lessing-Theater Gast-spiel-Gesellschaft m.b.H.,Berlin Fr 40, FriedrichKarl Ufer 1, (Geschäfts-führer Kaufleute HansSchuster und Hans Lüpschütz,Berlin.

5) Offenbarungseide:

Coper, Willy früher Zentraltheater, Berlin (1.IV.1932 – Amtsgericht Charlottenburg

Friedmann, IntendantDr. Martin (28.VI.1928 – Amtsgericht Bad Salzungen Aktenzeichen: 2 M 399/28)

Nelson, Rudolf (7.X.1931 – Amtsgericht Charlottenburg Aktenzeichen: 36 M 5296/31)

Steffen, Adolf Herne (24.II.1927 – Amtsgericht Herne Aktenzeichen: 7 M 946/32)

6) Vorladungen zum Offenbarungseid:

Bachenheimer, Theo Hamborn, Stadttheater

Hartig, Rudolf früher: Wernigerode, KurtheaterMarktfestspiele, jetztBautzen

Kaufmann, Willy früher: Berlin, Kleines Theater

7) Strafurteile:(auf Antrag der Zentralstelle)

a) Direktor Alexander Sander, Frankfurt a/M., Adlerflycht-strasse 35

wurde auf Grund eines Strafbefehls der Staatsanwalt-schaft Frankfurt a/Main wegen Urheberrechtsverletzungzu einer Geldstrafe von Rm. 300,–, im Nichteintreibungs-falle zu dreissig Tagen Gefängnis verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

b) Die Theaterunternehmerin Anni Fischer, zuletzt inRegis-Breitingen (Thür.)

wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Hirschberga/Saale vom 29. September 1931 wegen Urheberrechtsver-letzung zu einer Geldstrafe von Rm. 300,–, im Nicht-eintreibungsfalle zu dreissig Tagen Gefängnis und zueiner Busse in Höhe von Rm. 2.400,– verurteilt.

Die von der Angeklagten eingelegte Berufung beimAmtsgericht in Hirschberg wurde durch Urteil desAmtsgerichts vom 13. März 1932 verworfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

c) Theaterdirektor Ferdinand Liese, Aachen, Markt 2,

wurde durch das Amtsgericht in Aachen wegen Urheber-rechtsverletzung zu einer Geldstrafe von Rm. 40,–, imNichteintreibungsfalle zu acht Tagen Gefängnis und zurZahlung einer Busse von Rm. 240,– verurteilt.

d) Theaterdirektor Kurt Büchner, Nienburg a/Saale ,

wurde durch das Schöffengericht in Bassum wegenUrheberrechtsverletzung, am 9. Februar 1932 zu einerGeldstrafe von Rm. 60,– verurteilt.

e) Josef Stauder, Oberspielleiter am Stadttheater Mainz,

wurde wegen Urheberrechtsverletzung durch rechtskräf-tigen Strafbefehl zu einer Geldstrafe von Rm. 30,–verurteilt.

f) Direktor Franz Wagner, Eisenach, Johannisplatz 13,Thüringer Heimatbühne

wurde durch rechtskräftigen Strafbefehl zu Rm. 50,–Geldstrafe, im Nichteintreibungsfalle zu fünf TagenGefängnis durch das thüringische Amtsgericht inEisenach verurteilt.

8) Konkurse:

a) Über das Vermögen der Direktion der Meinhardt-BernauerG.m.b.H., vertreten durch ihren Geschäftsführer KurtHausdorff in Berlin, Stresemannstr. 29/29a, ist am4.3.1932, 12 Uhr, von dem Amtsgericht Berlin-Mitte dasKonkursverfahren eröffnet. – 152 N. 41.32 –. Verwalter:Dr. jur. Fritz Schnebalg in Berlin W 30, Bambergerstr. 44.Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis

1. Mai 1932. Erste Gläubigerversammlung: 22. April 1932,10,15 Uhr. Prüfungstermin am 20. Juni 1932, 10,30 Uhr imGerichtsgebäude, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock,Zimmer 147, zwischen Quergang 6 und 7. Offener Arrest mitAnzeigefrist bis 20. April 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte.Abteilung 152.

b) Über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkterHaftung in Firma Scala-Theater-Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung in Essen, Kopfstadtplatz 16, wird heute am30. März 1932, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, damehrere Gläubiger die Eröffnung des Konkursverfahrensbeantragt haben und die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaftfestgestellt ist.

Der Rechtsanwalt Sommerfeldt in Essen, Huyssenallee 41 wird zum Konkursverwalter ernannt, – Konkursforderungensind bis zum 10. Mai 1932 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlussfassung über die Beibehaltungdes ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters,sowie über die Bestellung eines Gläubiger-Ausschussesund eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnungbezeichneten Gegenstände auf den 6. Mai, vormittags3/4 elf Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 33,Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörigeSache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldigsind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zuverabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung aufer-legt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen,für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigungin Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum15. April 1932 Anzeige zu machen.

Den 30. März 1932 Das Amtsgericht in Essen.

9) Intimes Theater, Nürnberg:

Die Zentralstelle hat Veranlassung, den Verlagenanheimzustellen, in Aufführungsverträgen mit der obenge-nannten Bühnenleitung (Direktoren Hanns Merck undDr. Hans Schindler) das durch die Zentralstelle vorzu-nehmende tägliche Inkasso zu vereinbaren. Anzeige an dieZentralstelle nach Abschluss eines solchen Aufführungsver-trages erbeten.

10) Viktor Barnowsky-Bühnenbetriebs-Gesellschaft m.b.H.,Berlin:

Der Aufsichtsrat der Zentralstelle beschlossauf Grund des bei der Zentralstelle vorliegenden Materialsbeim Polizeipräsidium Berlin einen Antrag auf Entziehungder dem Geschäftsführer der obengenannten Gesellschaft erteilten Konzession zu stellen.

11) Direktor Otto Brock, früher Salzwedel:

Auf Antrag der Zentralstelle wurde von derOrtspolizeibehörde Salzwedel die Konzessionsentziehungs-klage gegen Direktor Brock eingereicht. Brock ist nichtmehr Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins.

12) Intendant Alfred Bernau, Münster i/Westf:

Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde,Münster, hat den Intendanten Alfred Bernau-Breidbach aufgefordert, den Gewerbebetrieb als Schauspielunter-nehmer einzustellen.

13) Direktor Otto Spielmann, Operettentheater, Braunschweig:

Nach einer Mitteilung des PolizeipräsidiumsBraunschweig hat Direktor Otto Spielmann seinen Betriebeingestellt und unter Rückgabe der ihm erteilten Urkundeauf die Erlaubnis nach § 32 der Reichsgewerbe-Ordnung verzichtet.

14) Frankfurter Künstlertheater für Rhein und Main G.m.b.H.,Richard Werkhäuser, Frankfurt a/Main:

Dem Antrage auf Eröffnung des gerichtlichenVergleichsverfahrens wurde stattgegeben. Tantieme undMaterial-Forderungen sind bei der Zentralstelle zwecksVertretung zu melden, falls dies noch nicht geschehensein sollte.

15) Direktor Helmut Freiberg, Stadttheater Annaberg/Erzgeb.

hat an die Verlage ein Stundungsgesuch gerich-tet. Forderungen der Verlage sind zwecks Vertretungder Zentralstelle zu melden, falls dies noch nichtgeschehen sein sollte.

16) Direktor Karl Matthies, Kleines Theater, Leipzig,

hat am 31. März 1932 die Direktion niedergelegt.Direktor Matthies ist nicht Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins.

17) Direktor Walter Issberner, Neukölln, Kirchhofstr. 13,

veranstaltet im Neuköllner Theater, Bergstr. 147,Aufführungen. Issberner ist nicht Mitglied desDeutschen Bühnen-Vereins.

18) Schumann-Theater, Frankfurt a/Main:

Bei Abschlüssen mit Gastspielunternehmern, dieim Albert Schumann-Theater, Frankfurt a/M, spielen, wirdempfohlen, die Mithaftung der Aktiengesellschaft fürZirkus- und Theaterbau, Vorstand Direktor Julius Seeth,zu fordern.

19) Deutsches Theater und Kammerspiele, Berlin:

Die Zentralstelle stellt den Verlagen anheim,in Verträgen mit der neuen Direktion Dr. Rudolf Beer und Karl Heinz Martin das durch die Zentralstelle vorzu-nehmende tägliche Inkasso zu vereinbaren. Bei Vertrags-abschluss Anzeige an die Zentralstelle erbeten.

20) Komödie und Theater am Kurfürstendamm, Berlin:

Die Zentralstelle stellt den Verlagen anheim,in Verträgen mit der neuen Direktion Moritz Ledererdas durch die Zentralstelle vorzunehmende täglicheInkasso zu vereinbaren. Bei Vertragsabschluss Anzeigean die Zentralstelle erbeten.

21) Volksoper, Hamburg:

Die Direktion Carl und Alexander Richter teiltmit, dass sie die Volksoper Hamburg wiederum auf einJahr gepachtet habe.

22) Luxemburg:

Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit Luxem-burger Direktionen können insofern Schwierigkeitenmitsichbringen, als die Vollstreckung von Urteilen desBühnenschiedsgerichts Berlin in Luxemburg nicht gewähr-leistet ist. Den Verlagen wird deshalb dringendempfohlen, nur gegen Vorschusszahlung oder Stellungeiner Kaution bezw. gegen Pauschalbeträge, die vorVertragsabschluss gezahlt werden, abzuschliessen.

23) Ansichtsmateriale (§ 4 Ziff. 3 Absatz 2 der „Allg.Best:“)

In dem Prozess der Zentralstelle (vgl. Punkt 4der Vertraulichen Nachrichten vom 18. März 1932) aufErstattung der Kosten für unverlangt eingesandtes undbei der Bühnenleitung verlorengegangenes Ansichtsmaterialhat das Schiedsgericht die Zahlungspflicht der Bühnen-leitung bejaht.

Das Urteil ist berufungsfähig.

24) Frau Direktor Julie Witt, Dresden, Residenz-Theater ,

teilt mit, dass sie beabsichtige, die Direktionaufzugeben.

25) Volkstheater und Kammerspiele im Schauspielhaus, München:

Es wird darauf hingewiesen, dass im Mitglieder-verzeichnis des Deutschen Bühnen-Vereins lediglich dieHerren Adolf Kaufmann und Otto Falckenberg genannt sind,nicht aber die „Schauspielhaus-Betriebs-Gesellschaftm.b.H.

26) Fristlose Kündigung eines Äufführungsvertrages(§ 5 Ziff. 2 der „Allg.Best.“):

Die Frage, ob ein Verzug in der Tantiemezahlungein wichtiger Grund zur fristlosen Aufhebung des Auffüh-rungsvertrages bildet, beschäftigte den Aufsichtsrat derZentralstelle. Es wird den Verlagen empfohlen, in denAufführungsverträgen durch besonderen Stempel (nicht durchFormulardruck) folgende Vereinbarung zu treffen:

„Ist die Bühnenleitung mit der Tantieme-Abrechnung und-Zahlung mindestens eine Woche nach Fälligkeit imRückstand, so hat der Verlag das Recht, den Vertragmit sofortiger Wirkung zu kündigen.“

27) Aufführungsvertrag (§ 4 Ziff. 1 des Tarifvertrages):

Ein Verlag hat sich auf den Standpunkt gestellt,dass ein auf dem üblichen Wege (Austausch der beidenVertragsurkunden mit Unterschrift) erfolgter Vertragsab-schluss nicht zustandegekommen sei, weil der Bühnenunter-nehmer den im Vertrage vereinbarten Vorschuss nicht gezahlthabe. Dieser Standpunkt ist nicht richtig. Der Vertragist zustandegekommen und der Verlag hat auf Grund diesesVertrages einen klagbaren Anspruch auf Zahlung des Vor-schusses. Verlagen, die eine volle Sicherheit in dieserBeziehung wünschen, wird anheimgestellt, den Vertrag erstnach Eingang des Vorschusses oder der Kaution abzuschliessen.

28) Deutsches Theater, Hannover:

In Aufführungsverträgen hatte die DeutschesTheater Hannover G.m.b.H., Geschäftsführer Ewald Schindler und Johannes Tralow, erklärt, Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins zu sein, im Vollstreckungsverfahren ausBühnenschiedsgerichts-Urteilen jedoch die Mitgliedschaftbestritten. Die entsprechenden Massnahmen gegen dieGeschäftsführer wurden eingeleitet.

29) Neues Operettentheater, Leipzig:

Die Konzession besitzt Herr Dr. Viktor Eckert in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der LeipzigerNeues Operettentheater G.m.b.H. Diese G.m.b.H., derenzweiter Geschäftsführer Herr Direktor Paul Merz ist, istnicht Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins. Herr Dr. Eckert besitzt die Mitgliedschaft lediglich persönlich.

Die Zentralstelle hat Veranlassung, den Verlagenanheimzustellen, Aufführungsvertrage nur mit HerrnDr. Eckert persönlich unter Mithaftung der Bank für Real-besitz abzuschliessen.

30) Stadttheater Eger:

Direktor Georg Pipping hat am 24. März 1932seine Direktion niedergelegt, da er nicht in der Lage war,die rückständigen Gagen zu zahlen. Das Zweigbüro in Wien derZentralstelle der Bühnen-Autoren und -Verleger hat recht-zeitig eingegriffen, sodass ein Tantiemeverlust

vermieden wurde. Die Haftung für den Eingang derTantiemebeträge von den ab 21. März 1932 stattgefundenenAufführungen übernimmt dem Wiener Zweigbüro gegenüberdie Stadt Eger und der Bühnenbund in der Tschechoslowakei.Das Theater wird nunmehr von einer Arbeitsgemeinschaftbespielt.

31) Stadttheater Troppau:

Die Direktion Arthur Löwenstein des StadttheatersTroppau ist am 7. März zusammengebrochen. Zwecks Verhütungdes Verlusts der ausstehenden Tantiemen wurden sofortVerhandlungen der Zentralstelle, Zweigbüro Wien, mit demMagistrat der Stadt Troppau eingeleitet, die zu einemvöllig befriedigenden Ergebnis geführt haben. Mit derGemeinschaft, die das Theater nunmehr bespielt, wurdedie Vereinbarung getroffen, dass die jetzt aufkommendenTantiemen täglich an die Zentralstelle zu überweisensind.

32) Verlags-Prospekte:

Die Verlage werden gebeten, von Prospekten überNeuerscheinungen, Verlagszeitungen etc. stets einExemplar der Zentralstelle zu übersenden, damit dieseihre Werke-Kartei ergänzen kann. Es bereitet der Zentral-stelle unnötige Kosten und Schwierigkeiten, wenn sienach Feststellung von Falschabrechnungen und vertrags-losen Aufführungen, noch gezwungen ist, den Verlag solcherWerke zu ermitteln.

33) Mitgliedschaft der Autoren:

Das Schiedsgericht hat kürzlich den Prozess einesder Vereinigung der Bühnenverleger angehörenden Verlags kostenpflichtig abgewiesen, weil der Autor des Werkes,das den Gegenstand der Klage bildete, nicht Mitglied desVerbandes Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkom-ponisten e.V. ist. Der Fall gibt uns Veranlassung, dieVerlage erneut darauf hinzuweisen, dass sowohl gemäss demzwischen dem genannten Verbande und der Vereinigung derBühnenverleger abgeschlossenen Vertrage als auch auf Grunddes Tarifvertrages (§ 3 Ziffer 1) nur Werke in Vertriebgenommen und vertrieben werden dürfen von solchen Autoren,die die Mitgliedschaft zum Verbande Deutscher Bühnen-schriftsteller und Bühnenkomponisten besitzen.

Als Autoren im Sinne dieser Bestimmung geltenauch ausländische Urheber, die in deutscher Spracheschreiben und deutschsprachige Werke vertonen, die indeutscher Sprache aufgeführt werden.

In Österreich wohnende Autoren müssen Mitgliedder Genossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien, sein. (vgl. § 3 Ziff. 1 Absatz 2 desTarifvertrages.)

Wir empfehlen den Verlagen, damit Komplikationenund Kosten bei Rechtsverfolgung aus Aufführungsverträgenvermieden werden, mit grösster Sorgfalt darauf zu achtenbezw. sich bestätigen zu lassen, dass die Autoren einer

der beiden genannten Organisationen angehören. InZweifeisfällen ist beimVerbande Deutscher Bühnenschriftsteller undBühnenkomponisten e.V., Berlin W 50, Rankestr. 30 bezw. bei derGenossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien IX, Schubertgasse 24,Rückfrage zu haben.

Wegen der ausländischen Autoren (die bekanntlichkeinen festen Mitgliedsbeitrag zu ihrer Organisationzahlen, da von dem Tantiemeertrag ihrer Werke die erhöhteTantiemeabgabe von fünf Prozent entrichtet werden muss)empfehlen wir folgendes:

Ausländische Autoren im Sinne dieser Bestimmungsind solche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeitbesitzen und ihren Sitz nicht in Deutschland oderÖsterreich haben; es handelt sich also um die Autoren,die in einer fremden Sprache schreiben bezw. fremdspra-chige Werke vertonen. Hinsichtlich dieser ausländischenAutoren empfehlen wir den Verlagen, die Anmeldung beimVerbande Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkom-ponisten selber vorzunehmen. Es genügt, wenn die Verlagedem Verbande eine Liste dieser Verlagsautoren übermitteln,sodass der Verband jederzeit in der Lage ist, die durchdie Übermittlung dieser Liste erfolgte Anmeldung demSchiedsgericht glaubhaft zu machen.

34.) Die Zentralstelle empfiehlt den Verlagen, diein unseren Vertraulichen Nachrichten enthaltenenVeröffentlichungen über einzelne Bühnenleiter in einemkleinen Registerbuch zu registrieren, damit ohnegrössere Mühewaltung nachträgliche Feststellungenmöglich sind.

35) Theater am Gärtnerplatz, München:

Wir haben Veranlassung darauf hinzuweisen,dass die Firma Wolz & Reimann G.m.b.H. nicht in derMitgliederliste des Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnetist.

36) Kleines Schauspielhaus, Hamburg (früher Kammerspiele):

Wir haben Veranlassung darauf hinzuweisen, dassdie „Kleines Schauspielhaus G.m.b.H.“ (GeschäftsführerFriedrich Lobe-Löbenstein) nicht in der Mitgliederlistedes Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnet ist.

37) Handelsregister:

Neu eingetragen: Münchener Volkstheater Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung:

Sitz München, Herrnstr. 54. Der Gesellschaftsvertragist abgeschlossen am 1. April 1952. Gegenstand desUnternehmens ist der Betrieb des Münchener Volkstheaters,gegebenenfalls auch eines anderen Theaterunternehmensirgendwelcher Art. Stammkapital: 37000 Rm. Geschäfts-führer: Adolf Kaufmann, Direktor in München. Sindmehrere Geschäftsführer bestellt, sind zwei oder einermit einem Prokuristen vertretungsberechtigt, doch istder Geschäftsführer Adolf Kaufmann stets alleinvertretungsberechtigt. Die Bekanntmachungen erfolgendurch den Deutschen Reichsanzeiger. 1. Die Gesellschaf-terin, die Schauspielhausbetriebs-G.m.b.H. in München bringt zum Annahmewert von Rm. 12.000,– nach nähererMassgabe des Gesellschaftsvertrages den gesamten ihrgehörigen Fundus des Volkstheaters ein an Dekorationen,Requisiten, Möbeln, Kostümen, Werkzeugen, Musikinstru-menten, Ein- und Vorrichtungen der Werkstätten, Bürosund Garderoben sowie des Kassenraums und der übrigenNebenräume im derzeitigen Bestand; 2. Die Gesellschaf-terin, die Münchener Theater G.m.b.H. in München, zumAnnahmewert von Rm. 7000,– das Recht des Eintrittsin den Pacht- und Mietvertrag, der bisher zwischen derMünchener Theater-Gesellschaft mit beschränkter Haftungeinerseits und den Hauseigentümern des Anwesens Nr. 10aan der Josef-Spitalstr. in München geschlossen ist;3. der Gesellschafter August Freiherr von Neufforge,Landwirt in Blstovce, zum Annahmewert von 6.000,–Reichsmark näher aufgeführte Fundusgegenstände, fernerzwei Elektromotore für Maschinen sowie eine Feuersignal-anlage, bestehend aus Normaluhr, Kontrolluhr, zehnKontroll- und Alarm-Punkte mit Batterien.

Fackel Bühnenverleger