125.132 Übertragung des Kurzschriftprotokolls vom 29. April 1933

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 29. April 1933
Seite von 3

7 Cg 322/32/12

Übertragung des Kurzschriftprotokolles vom29.4.1933.

Der Richter führt das Ergebnis der bisheri-gen Verhandlung vor und bringt die Entscheidungen ers-ter und zweiter Instanz betreffend die prozesshindern-den Einreden zur Verlesung.

Der Beklagtenvertreter legt noch ein Schrei-ben vom 10.11.1932 des Dr. Bringezu, des Kritikersder Frankfurter Nachrichten an Dr. Kronacher zum Be-weise dafür vor, (Beilage 4) dass das klagegen-ständliche Stück „Die Unüberwindlichen“ unaufführ-bar sei.

Weiters beantragt er die Vernehmung desLudwig Wagner, Dramaturgen des Frankfurter Theaters darüber, dass das Publikum an der Aufführung derUnüberwindlichen“ Anstoss genommen habe undferner des Herrn N. Hanke, Hausmeisters in FrankfurterSchauspielhaus darüber, dass während der Aufführungdas Publikum das Theater schimpfend und fluchtartigverlassen hat und schliesslich die Einvernahme desReichsbahnpräsidenten Roser, dessen Adresse binnen14 Tagen nachgetragen wird, darüber, dass er sichüber die Aufführung dieses Stückes an der Frank-furter Bühne aufgehalten hat.

Der Klagsvertreter gibt die Echtheit desSchreibens Beilage 4 zu, beantragt aber seinerseitsdie Vernehmung des Dr. Bringezu darüber, wie er dazu

kommt, diesen Brief (Beilage ./4) zu schreiben, wahrendder Bekl.Vertr. die Vernehmung desselben über die Richtig-keit der in diesem Schreiben gemachten Ausführungen alsZeugen beantragt.

Der Richter bringt die vorgelegte Urkunde(Beilage ./4) zur Verlesung und verkündet sohin denB.:

1.) Das Eventualbegehren wird zugelassen, da hiedurch eineerhebliche Erschwerung oder Verzögerung der Verhand-lung nicht herbeigeführt wird;

2.) Auftrag an die kl. Partei, ein Exemplar des StückesDie Unüberwindlichen“ binnen 14 Tagen dem Gerichtevorzulegen;

3.) Zulassung des Beweises durch Dr. Bringezu überseine Wahrnehmungen, welche Aufnahme und Beurteilungdas Stück „Die Unüberwindlichen“ bei dessen Aufführungim Frankfurter Schauspielhaus gefunden und was denAnstoss zu seinem Schreiben vom 10./11.1932 (Beilage ./4)gegeben hat und ob die darin enthaltenen Angaben, dasssich das Publikum durch dieses Stück abgestossenfühlte und gegen dasselbe ablehnend verhalten hat, richtigseien;

4.) auf Zulassung des Beweises durch die Zeugen Dr.Kronacher und Paul Verhöven als Zeu-gen darüber, welche Wahrnehmungen sie bezüglich derBeurteilung dieses Stückes durch das Publikum gemachthaben und weiters, welchen Kassenerfolg dieses Stück hatte, und ferner ob für den Fall, dass das Stück mitErfolg aufgeführt worden wäre, weitere Aufführungen inAussicht genommen waren, bezw. ob überhaupt von

vornherein nur eine einmalige Aufführung mit dem Ensembledes Leipziger Komödienhauses vereinbart war;

5.) auf Zulassung des Beweises durch Kurt Meister undPeter Ihle darüber, dass die Beklagte mit dem Leipzi-ger Komödienhaus nur eine einmalige Aufführung „Der Un- überwindlichen“ im Frankfurter Schauspielhaus vereinbarthatten.

Um die Einvernahme der Zeugen Dr. Kronacher,Karl Verhöven und Dr. Bringezu wird das Amtsgericht inFrankfurt am Main, um die Einvernahme des KurtMeister das Amtsgericht in Leipzig und um die Ein-vernahme des Peter Ihle das Amtsgericht Berlin-Char-lottenburg ersucht.

Die Parteienvertreter erklären, auf Verständi-gung von der Einvernehmungstagsatzung nicht zu verzichten.

Sohin wird die Tagsatzung auf unbestimmte Zeiterstreckt.

Beide Teile bitten um Prot.Abschr.

Ende 1/4 3 Uhr,Bauer 2/2 Stunden,Gebühr 12 S.–3 S.– Ausf.Marke.

Unterschriften.

Für die Richtigkeit der Uebertragung:[Unterschrift]