125.164 Übertragung des Kurzschriftprotokolls vom 28. Dezember 1933

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 28. Dezember 1933
Seite von 4

Zu 7 Cg 322/32

Rechtssache: Verlag „die Fackel“ ca. Stadt Frankfurt a.M.

Uebertragung des Kurzschriftprotokollesvom 28.12.1933.

Der Richter führt das Ergebnis der bis-herigen Verhandlung vor und bringt die Aussagender im Rechtshilfewege vernommenen Zeugen, undzwar des Dr. Alwin Kronacher, Bl.Z. 62, desDr. Otto Bringezu, Bl.Z. 66, des Paul Verhoeven,Bl.Z. 63, und des Kurt Meister, Bl.Z.59, zurVerlesung.

Zeuge Peter Ihle ist nicht erschienen.

Auf dessen Einvernahme wird einverständlichverzichtet.

Kläg. Vertreter bringt noch vor:

Das Stück „Die Unüberwindlichen“ sei so-wohl in Berlin, als auch in Dresden mit ungeheuremErfolg aufgeführt werden und werde zum Beweisdafür auf die Rezension hingewiesen, die imBerliner Börsenkurier erschienen sei und in der„Fackel“ No. 827 bis 833 des Jahres 1930 wiederge-geben worden sei.

Ebenso sei eine ausserordentlich günstigeRezension bezüglich der Aufführung der „Unüberwind-lichen“ im Dresdner Theater im Jahre 1929

erschienen und sei diese in der Nummer 811 bis 819Seite 143 ff der „Fackel“ wiedergegeben.

Diese beiden Hefte der „Fackel“ werdenals Beil. X/ und Y/ in Vorlage gebracht.

Weiters wird noch auf die Briefe, Beil. E/1,A/1, B/1 und Y/ verwiesen, aus denen hervorgeht,dass der Kläger auf eine vorherige zweimonatigeVerständigung von der Aufführung Wert gelegthabe, weil er eben mit der Aufführung Vorlesun-gen verbinden wollte. In Frankfurt a.M. habeder Kläger nur mit Rücksicht auf die in dem Briefe,Beil. E/1, dargelegten Verhältnisse auf die Vor-lesung im Schauspielhause selbst verzichtet,es wäre aber dem Kläger möglich gewesen und jaauch von ihm von vorneherein geplant gewesen,seine Vorlesungen im Stadtsaal oder FrankfurterHof oder in anderen grossen Sälen abzuhalten.Der Stadtsaal selbst habe einen Fassungsraum von1.400.– bis 1.600 Sitzen, während der FrankfurterHof über einen Saal mit etwa 800 Sitzplätzen ver-füge. Wenn der Kläger nur zwei Vorlesungen gehal-ten hätte (geplant waren 4 – 5), so hätte er aufeine Einnahme von mindestens 2.000 RM rechnendürfen.

Bekl.Vertr. bestreitet, dass mit einerVorlesung eine Einnahme von etwa 1.000 RM. ver-bunden gewesen wäre. Diese klägerische Behauptungwiderlege sich schon durch die Tatsache, dassdie Aufführung des Stückes im Frankfurter Schau-spielhause bloss eine Einnahme von 900 RM. ergeben

habe, wobei aber dieser Einnahme Ausgaben vonRM. 1750.– gegenüber standen.

Beweis: Dr. Kronacher und Auftrag an diekläg. Partei zur Vorlage der Abrechnung, die ihrdie Beklagte geliefert hat.

Dass die Aufführung des Stückes „DieUnüberwindlichen“ einen vollen Misserfolg be-deutet habe, aber nicht etwa wegen Unzulänglich-keit der Darsteller, sondern weil das Stück nichtmehr dem Zeitgeiste entsprach, diesbezüglichwerde vorgelegt der Bericht der „Volksstimme“ (Beil. 5/), der „Neuesten Zeitung“ (Beil. 6/), desHöchster Kreisblattes“ (Beil. 7/), der „Volkszeitung(Beil. 8/), des „Frankfurter Volksblattes(Beil. 9/), des „Generalanzeigers Frankfurt a.M.(Beil. 10/) und der „Frankfurter Zeitung“ (Beil. 11/).

Kl. Vertr. anerkennt die Echtheit dervorgelegten Beilagen 5 – 11/.

Bekl.Vertr. bringt vor, dass derKläger selbst noch in seinem Briefe vom 29.11.1932,Beil. 12/, der Vorlesungen gar keine Erwähnunggetan habe, so dass er jedenfalls aus der Nicht-abhaltung solcher Vorlesungen keinen Schadenerlitten haben könne, da er dies sonst jedenfallsin einem Schreiben, das ein Jahr nach der Verein-barung abgesendet worden ist, geltend gemachthätte.

Er beantragt schliesslich nochDr. Kronacher als Sachverständigen Zeugen darüber,

dass der Misserfolg des Stückes auch nichthätte hintangehalten werden können, wenn derKläger zwei Monate vorher von der Aufführungdes Stückes verständigt worden wäre und auch dasFrankfurter Ensemble gespielt hätte.

Kl.Vertr. weist demgegenüber darauf hin,dass der Brief vom 29.1.1932, Beilage 12/, etwa14 Tage vor der Aufführung des Stückes im Frank-furt Stadttheater und nicht etwa ein Jahr nachder Aufführung geschrieben worden sei und essei daher begreiflich, dass sich dieses Schreibennur mit der Aufführung, nicht aber mit den Vor-lesungen befasse, zumal es ein Protestschreibenwegen der Aufführung sei.

Weiters werde darauf hingewiesen, dassDr. Kronacher es gewesen sei, der an den Kläger wegen der Vorlesungen herangetreten sei und nichtumgekehrt. Dies gehe auch aus der vorgelegtenKorrespondenz hervor.

Der Richter bringt die vorgelegten Ur-kunden zur Verlesung und verkündet sohin denB.auf Zurückweisung aller weiteren Beweisanträge.

Die Parteienvertreter legen Kostennotenein.

Schluss der Verhandlung.

Urteil schriftlich.

Ende 14 Uhr 15Dauer 3/2 StundenProt. Stempel S 18.–Beide Teile ersuchen um Prot.Abschrift. Unterschriften.

Für die Richtigkeit d. Uebertragung:

KrausFrankf. städt.Bühnen26. JAN 1934