130.4 Brief RA E. Lion an Verlag Die Fackel

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr. E. Lion
Gänsemarkt 62
Hamburg 36
Datum: 8. Juni 1929
Betreff: Hamburger Nachrichten

Empfänger

An: den | Verlag „Die Fackel“
Hintere Zollamtsstr. 3
Wien III.
Seite von 1

In der Anlage übersende Ich Ihnen Durch-schlag meines Briefs an die Hamburger Nachrichten vom 6. ds.Mts. Darauf ist gestern die in der Anlage beigefügte Berichtigung er-schienen. Das Verlangen, die Mitteilung mit dem Ausdruck desBedauerns zurückzunehmen, ist von der Zeitung ignoriert worden.

Was nun? Wenn wir eine Strafklage einleitenwollen, so bedarf ich dazu des anliegenden, von Herrn Karl Kraus persönlich zu unterzeichnenden Strafantrags. Die Strafklage würdeeinen Gebührenvorschuss an das Gericht in Höhe von RM 15.– er-fordern. Bei einer Zivilklage würden mindestens RM 2.000.– alsStreitwert anzunehmen sein. Hier würde ein Kostenvorschuss andas Gericht von RM 50.– erforderlich; die Kosten des Gegenanwaltswürden im Falle unseres Unterliegens RM 150.– in erster Instanzausmachen. Ich sehe zwar die Aussichten sowohl einer Strafklagewie einer Zivilklage als durchaus günstig an; man kann aber inPresssachen nicht mit 100% garantieren, zumal, falls die Richterälteste Abonnenten sind.

Ich bitte um Ihre Mitteilung, was unternommen wer-den soll. Persönlich bin ich überzeugt, dass die falsche Mitteilungnicht böswillig, sondern leichtsinnig erfolgt ist, denn ich nehmenicht an, dass bei der Schriftleitung der Hamburger Nachrichten Herr Karl Kraus oder die Fackel oder der Fall „Glockentänzerin“näher bekannt ist.

Hochachtungsvoll

Dr. Lion