130.8 Brief RA E. Lion an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr. LionGänsemarkt 62
Hamburg 36
Empfänger
An: Herrn Rechtsanwalt | Dr. Oskar SamekSchottenring 14
Wien I.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich beziehe mich auf meine Zuschrift vom 18. ds.Mts., auf die ich noch ohne Antwort von Ihnen bin. Ich darf Sienoch auf folgendes hinweisen. Das Recht auf Strafverfolgung ver-jährt bei uns binnen 3 Monaten seit dem Tage, an dem der Ver-letzte von der Handlung Kenntnis erhalten hat. Der beanstande-te Artikel der Hamburger Nachrichten ist am 8. Mai erschienen.Wenn wir nun Zivilklage erheben wollen, haben wir juristischeSchwierigkeiten falls wir sie erst nach Ablauf der strafrecht-lichen Antragsfrist erheben. Vom 15. Juli bis 15. September sindGerichtsferien; diese wirken auf die Frist nicht hemmend. Fallsalso gegen die Hamburger Nachrichten Zivilklage erhoben werdensoll, muss ich die Klagerhebung spätestens am 11. Juli beim Ge-richt einreichen, damit noch vor den Ferien Termin angesetztwerden kann. Erst nach der Terminsansetzung kann ich die Klagean die Gegenseite zustellen; erst mit der Zustellung an dieGegenseite gilt die Klage als erhoben.
Mit kolleg. Hochachtung Dr. Lion