134.57 Antrag auf Ergänzung des Protokolls der Berufungsverhandlung vom 21. März 1931 (Landesgericht in Strafsachen I Wien)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 9. Juni 1931
Seite von 2

Dr.S/Fa.

G.Z. 15 a Bl 132/31

An dasLandesgericht für Strafsachen IWien.

Privatankläger: Dr. Paul Amadeus Pisk, Musiker und Musik-schriftsteller in Wien IV. SchleifmühlgasseNr. 19, durch:Dr. Otto Pisk Rechtsanwalt in Wien

Beschuldigter: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3, durch:

wegen Ehrenbeleidigung

1 fach

Antrag auf Ergänzung des Protokolles der Berufungsverhandlungvom 21. März 1931.

Der Privatankläger hat in der Berufungs-verhandlung vom 21. März 1931 gegen den Beweisantrag des Ver-teidigers, dessen Artikel „Schönberg-Uraufführungen in Wienaus der Berliner-Börsen-Zeitung Nr. 535 vom Freitag des15. November 1929 und „Das Jubiläums-Arbeiter-Symphoniekonzertaus der Arbeiter-Zeitung Nr. 313 vom Dienstag den 12. November1929 zu verlesen, mit denen der Beweis erbracht werden sollte,dass der Privatankläger seine Kritik dem Blatte, in dem sieerscheinen soll, anpasst, also in der Berliner-Börsen-Zeitung die Arbeiterchöre von Hans Eisler, die revolutionäre Stückewaren, unbesprochen liess, während er sie in der Arbeiter-Zeitung als den Höhepunkt des Abends bezeichnete, in denen dieGedanken seiner Partei und ihre Gefühle in Worte gefasst seienund aus der Musik zu ihnen sprächen, die Behauptung aufge-stellt, dass über diese Chöre deshalb nicht referiert wordensei, weil er den ausdrücklichen Auftrag gehabt hatte, an dieBerliner-Börsen-Zeitung nur über solche Stücke Referate zusenden, über welche nicht schon aus Anlass der Berliner Auf-führung ein Referat in dieser Zeitung erschienen sei. DiesesVorbringen des Privatanklägers ist in das Verhandlungsprotokoll vom 21. März 1931 G.Z. 15 a Bl 132/31 nicht aufgenommen worden.

Da diese Behauptung des Privatanklägers,die widerlegbar ist, für eine etwaige Weiterführung der Ange-legenheit erforderlich ist, beantrage ich, das Protokoll durchAufnahme des Vorbringens des Privatanklägers zu ergänzen.

Karl Kraus.Dr. Pisk exp. 9/6.31