136.18 Schriftsatz in Sachen Die Fackel ./. Die Volksbühne (RA Walter Alexander Abelsdorff an das Landgericht I. Berlin, G.Z. 38.0.549/29)

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Datum: 14. April 1930
Seite von 2

Abschrift

Berlin, den 14. April 1930

An dasLandgericht I,Berlin

J./D.In SachenKraus gegen Volksbühne 38. 0. 549.29

betragen die Ausgaben für „Die Unüber-windlichen“, Vorstellung vom 20.X.29,wie sich aus der anliegenden Aufstellungergibt, 4.933.98 RM. In diesem Betragesind nicht mit inbegriffen die selbst-verständlich gleichfalls umzulegendenHaus- und Betriebsspesen, die Miete,sowie die Unkosten für Heizung. DieAusgaben für die geplante VorstellungDie Unüberwindlichen“ betrugen bereitsRM 260.56.

Zum Beweise für die Richtigkeitder angegebenen Ziffern wird auf dieGeschäftsbücher Bezug genommen, dieim Termin vorgelegt werden. Herr HansHeidler wird als Zeuge dafür benannt,dass die genannten Ziffern mit den inden Geschäftsbüchern angegebenen Ziffernübereinstimmen.

Die zweite Vorstellung vom3. November 1929 ist für den Ferienfondder Angestellten der Volksbühne E.V.veranstaltet worden. Der Leiter des

Ferienfonds der Volksbühne E.V. ist mitRücksicht auf den katastrophalen Misser-folg des Vorverkaufs an die Volksbühne herangetreten und hat sie gebeten, ihnvon der Verpflichtung der Vorstellungzu entbinden.

Beweis: Zeugnis des Herrn Hans Heidler

gez. Dr. Abelsdorff Rechtsanwalt.