141.1 Schriftsatz in Sachen Kraus ./. Berliner Lokalanzeiger (RA Botho Laserstein an den Generalstaatsanwalt beim Landgericht I Berlin, G.Z. 1 J. 1209/29)
Schreiberhände:
- Botho Laserstein, schwarze Tinte
Materialitätstyp:
- Durchschlag mit handschriftlichen Annotationen
Materialitätstyp:
- Kopie
AbschriftBerlin, den 28 November 1929.
In der StrafsacheKraus ./. Berliner Lokalanzeiger,1. J. 1209/29
Herrn Kraus zur gefl. Kenntnisnahmeübersandt.Berlin, d. 28.11.29.Dr. Laserstein Rechtsanwalt.
An denHerrn Generalstaats-anwalt beimLandgericht I,Berlin.
lege ich in der Vollmacht desdes Anzeigenden gegen den Bescheidvom 13. November 1929 Beschwerde ein. Der Berichtigungstext warnicht mit dem Berichtigungser-suchen verbunden. Vielmehr wardas Hauptschreiben der abschrift-lich anliegende Brief des Rechts-anwalts Dr. Laserstein vom 1.November, den dieser in Vollmachtdes Anzeigenden unterschriebenhatte.
Beweis: a. Die Anlage,b. Zeugnis des Rechts-anwalts Dr. Laser-stein, Berlin No 18,Landsberger Allee 55
Ihm lag die Berichtigung bei,die entsprechend der Rechtspre-chung des Kammergerichts und desObersten Landesgerichts München vom Anzeigenden unterzeichnet war.
Beweis: Wie zuvor.
Berichtigungsersuchen und Be-
richtigungstext waren nicht verbunden. In-soweit muß bei der Staatsanwaltschaft eineVerwechslung mit 1. J. 1208/29 unterlaufensein.
Beweis: Wie zuvor.
Selbst wenn aber der einleitende Satz derBerichtigung einen Hinweis auf § 11 enthaltenhätte, so wäre dies – da ein getrenntes Be-richtigungsersuchen des Rechtsanwalts Dr.Laserstein beilag – nicht unzulässig, sondernein Superfluum, das dem Anzeigenden nichtschaden kann, weil der Berichtigungstext inder von mir übersandten Form mit dem Hinweisauf § 11 gedruckt werden könnte und üblicher-weise gedruckt wird.
gez. Dr. LasersteinRechtsanwalt.