144.1 Brief Botho Laserstein an S. Fischer Verlag

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Botho Laserstein
Landsberger Allee
Berlin
Datum: 28. März 1930

Empfänger

An: die | Direktion des Verlags S. Fischer | A.G.
Bülowstr. 90
Berlin W 57
Seite von 2

Namens und im Aftrage meines Mandanten, HerrnKarl Kraus, Wien III, Hintere Zollamtsstr. 3,habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Sie haben Herrn Karl Kraus ein bindendes Ange-bot bezüglich der Herausgabe eines Auswahlbandes Peter Altenberg gemacht, den er zusammenzu-stellen und mit seinem Gedicht „Peter Altenbergversehen sollte. Das Angebot ist durch Herrn vonRadetzki als Vertreter des Herrn Karl Kraus angenommen und zwischen Herrn S. Fischer persönlichund von Herrn Radetzki, dem Vertreter des HerrnKraus, der Verlagsvertrag bindend abgeschlossenworden.

Das Manuskript ist Ihnen bereits zur Verfügunggestellt worden und steht Ihnen weiterhin zur Ver-fügung.

Gemäß § 15 des Verlagsvertragsgesetzes sind

Sie daher verpflichtet, sofort mit der Vervielfältigungzu beginnen. Obwohl Sie dies ausdrücklich ohne jedenrechtlich haltbaren Grund gegenüber Herrn DirektorFischer als Vertreter den Herrn Karl Kraus abgelehnthaben und ich somit sofort auf Vervielfältigung undVertreibung klagen könnte, setze ich Ihnen hierdurchentgegenkommenderweise eine Frist von 2 Wochen, bin-nen der mir nachzuweisen ist, daß Sie mit der Ver-vielfältigung begonnen haben. Ich darf bei dieserGelegenheit bemerken, daß nach der vorliegenden Kor-respondenz – Ihr Haus hat sogar mit meinem Mandanten über die Druckanordnung korrespondiert – an Ihrerrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme des Manuskriptsund zur Vervielfältigung kein Zweifel bestehen kann.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich un-verzüglich die Klage einreichen, mit deren Erhebungich bereits beauftragt bin.

Gleichzeitig ersuche ich Sie, binnen der glei-chen Frist d.h. bis zum 12. April d.Js. die meinemMandanten bei entstandenen Gebühren und Spesen fürdieses Schreiben, die Sie unter dem Gesichtspunkt desZahlungsverzuges zu erstatten verpflichtet sind, inHöhe von 128.– RM (Obj. 20 000.–) auf mein obigesPostscheckkonto zur Einzahlung zu bringen.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.