146.22 Brief Samek an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

DR. OSKAR SAMEK
Schottenring 14
Wien, I.
Datum: 5. März 1931
Betreff: Kraus – Aufricht
Diktiersigle: Dr. S/Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin NO. 18
Datum: 7. MRZ. 1931
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

In der Sache Aufricht kam das Schreiben desgegnerischen Anwaltes vom 25. Februar 1931, da es erst am 28. Februar1931 abgeschickt wurde, am 2. März 1931 an, an dem Tag, an demdie Verhandlung war. Es war also nicht möglich, sich dazu zu äus-sern. Nachträglich stimme ich Ihrer Ansicht zu, dass daraufnicht einzugehen war, ganz abgesehen davon, dass nach meiner Er-innerung die überdies vor Jahren bezahlte Summe von Raten nichtdie Höhe von Mk. 1700.–– ausgemacht hat.

Leider ist auch in der Berichtigungssache der bei Ihnen am 28. Februar eingelangte Brief des Herrn Köppen von der Börsenzeitung von Ihnen erst mit Schreiben vom 2. Märzübersendet worden und erst am 4. hier eingelangt. Es war alsoauch in diesem Falle nicht möglich eine Aeusserung abzugeben, wennman nicht Telegramm- oder Telephonspesen noch an diesen groteskenFall wenden wollte. Sie werden hoffentlich mit uns der Ansichtsein, dass das Ersuchen des Herrn Köppen nicht zu berücksichtigenwar. Im allgemeinen halte ich ein Entgegenkommen an Presseleutefür untunlich, ganz besonders in dem vorliegenden Fall, es wäredenn, dass eine zweifelhafte Prozessituation es erfordert. Der

Fall der Börsenzeitung ist ein besonders arger, die Berufungdes Herrn Köppen darauf, dass die Berichtigung, die „durchmehrere Instanzen“ (er meint: redaktionelle) „gegangen war“,in Vergessenheit geraten sei, ist einfach absurd. Dass HerrKöppen verhindert ist, der Vorladung Folge zu leisten, istausschliesslich seine Sache, da er sich durch einen Anwalt ver-treten lassen kann.

Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialerHochachtungDr Samek